Finanzierung einer zu teuren Wohnung mit Bürgergeld und Eigenanteil.?

5 Antworten

Den Umzug kann dir das Jobcenter natürlich nicht verbieten !

Wenn Du aber auf Antrag keine Zusicherung für die neue KDU - Warmmiete vom Jobcenter bekommst, dann gibt es erst einmal kein möglich notwendiges zinsloses Darlehen für die Kaution und auch keine finanzielle Unterstützung für den Umzug.

Ziehst Du innerhalb deines Zuständigkeitsbereichs deines Jobcenters um, wirst Du im Regelfall nur deine bisherige Warmmiete weiter bekommen, wenn Du keine Zusicherung für die neue KDU - bekommst.

Also auch wenn deine bisherige KDU - unter der Angemessenheitsgrenze liegt, würdest Du nur deine bisher bewilligte KDU - weiter bekommen.

Außerhalb des Zuständigkeitsbereichs deines Jobcenters gelten die dortigen Grenzen, aber auch dann würdest Du im Regelfall kein zinsloses Darlehen für die Kaution bekommen, wenn Du keine Zusicherung vom bisher zuständigen Jobcenter vorweisen kannst.

Auch bei einer später möglichen BK - Nachzahlung könnte es dann Probleme geben.

Als JC-Mitarbeiter würde ich mich fragen, woher Du den Eigenanteil nimmst, denn normalerweise sind diese 60 € für BG-Empfänger nicht gerade wenig. Zudem kommen nochmal etwas höhere Heizkosten und womöglich sonstige Nebenkosten, die nach Wohnfläche umgelegt werden. Bei den 60 € Aufpreis bleibt es also nicht.

Wie wäre es daher, die Wohnung anzumieten, eine Arbeit aufzunehmen und die Miete komplett selbst zu bezahlen? Dann wärst Du auch frei von JC-Auflagen.

Du darfst was du willst. Klar.

Nur wird dann eben auch keine Kaution oder umzugskosten gewährt weil eben Ablehnung

Ja, gibt dann aber auch keine Umzugsbeihilfe.

Im Prinzip geht das. Hängt vermutlich von den umständen ab und liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.