Finanzamt Zahlungsziel?

3 Antworten

Meine Frage, das Zahlungsziel, sollte das nun nicht auch verändert werden vielmehr auch 2 Wochen nach hinten geschoben werden, schließlich mussten wir ja auf die Korrektur warten, das Zahlungsziel wurde aber vom Finanzamtseide aus nicht geändert, nochmals sollte das Zahlungsziel dann nicht neu angesetzt werden?

Nein. Selbst wenn der Bescheid vollkommen falsch gewesen wäre, hättest du bis zum ursprünglichen Zahlungsziel bezahlen müssen, § 361 Abs. 1 AO.

Anderenfalls hättest du eine Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 AO beantragen müssen. Da wären dann aber für den verbleibenden Betrag ("zu Unrecht ausgesetzten Betrag") Zinsen angefallen gem. § 237 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Nein. Selbst wenn was mit dem Beschied wirklich nicht stimmte verschiebt sich die Fälligkeit nicht. Du hast den Betrag zu zahlen. Hättest ja auch AdV beantragen können.

Da anscheinend alles ok ist musst du das Zahlungsziel einhalten