Fff wie?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Ja 67%
Keine Ahnung 24%
Nein 10%

9 Antworten

Nein

Nein, grundsätzlich geht man mit Eintritt in den Einsatzdienst auch eine Dienstpflicht gegenüber der Kommune ein. Diese begründet sich in dem Feuerwehrgesetz des entsprechenden Bundeslands. Dort steht, in jedem Bundesland etwas anders formuliert, in etwa drin, dass jede Einsatzkraft verpflichtet ist, an Ausbildungen und Diensten sowie insbesondere an Einsätzen auch teilzunehmen. Arbeitgeber haben ihre ehrenamtlich in der Feuerwehr tätigen Mitarbeiter für diese Zeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelds freizustellen, können sich dies aber auf Antrag von der Kommune erstatten lassen.

Natürlich ist es nicht immer möglich, zum Einsatz zu erscheinen. Einige Berufe schließen einen Einsatz in der Arbeitszeit aus... ein Arzt kann ja schlecht eine laufende OP unterbrechen, eine Kindergärterin schlecht die ihr anvertrauten Kinder allein lassen (Aufsichtspflicht), um nur mal zwei Beispiele von vielen zu nennen. Oft ist man auch zu weit von zu Hause entfernt (Außendienstmitarbeiter, Dienstreisen usw.). Und Dinge wie Urlaub, Krankheit usw. gibt es ja auch noch, die eigenen Kinder kann man auch nicht unbeaufsichtigt lassen, manchmal lassen Alkohol- oder auch Medikamentenkonsum das gar nicht zu und es erwartet auch niemand, dass man eine Hochzeit, Trauerfeier o.ä. verlässt.

Insofern kann man in der Theorie NICHT selbst entscheiden, ob man nach einer Alarmierung einen Einsatz wahrnimmt oder nicht. Man MUSS zum Einsatz, sofern dies möglich ist (und nicht ein Umstand wie z.B. die oben genannten das unmöglich macht).

In der Praxis hat man natürlich ein wenig mehr Entscheidungsfreiheit. Wenn ich ein wichtiges Gespräch in der Firma habe und wegen eines brennenden Mülleimers weggerufen werde, dann entscheide ich vielleicht doch mal, nicht zum Einsatz zu fahren. Da muss dann manchmal der gesunde Menschenverstand walten.

Das sollten aber grundsätzlich Ausnahmen sein - denn wenn jeder der alarmierten Kräfte gerade etwas "wichtigeres" zu tun hat, dann rückt niemand aus - und das ist dann wiederum ein Problem!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Ja

In den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer stehen so Sachen wie:

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind freiwillig und ehrenamtlich tätig. Sie haben an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen und den dort ergangenen Weisungen nachzukommen.

Damit ist man grundsätzlich erstmal verpflichtet dem nachzukommen. Natürlich wird es immer Dinge geben die einen daran hindern der Verpflichtung nachzukommen. Das fängt schon damit an das man krank sein kann oder wegen Kindern unabkömmlich usw.

Wer sich allerdings aussuchen will zu welchen Einsätzen er geht und zu welchen nicht sollte sich fragen ob er die notwendige Einstellung mitbringt.

Das gilt so übrigens nicht nur für Männer sondern auch für Frauen. 😉

Woher ich das weiß:Hobby

Deine Fragestellung ergibt keinen Sinn.

Kann Mann selber entscheiden ob man geht oder muss man dann dort hin?

Es ist nicht klar ob ich mit "Ja" jetzt meine

Kann Mann selber entscheiden ob man geht

Oder

Kann Mann selber entscheiden ob man geht

Wie iwanowitsch schon geschrieben hat... es ist nicht immer möglich, zu gehen. Ich habe z.B. 2 kleine Kinder daheim und kann sie nicht alleine lassen. Und wenn die Welt brennt und der Innenminister persönlich bei mir anruft und anweist, zum Einsatz zu fahren... geht nicht.

Ich habe mich auch noch nie dafür rechtfertigen müssen, nicht zu einem Einsatz gekommen zu sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Freiwilliger Feuerwehrmann
Ja

Ja, grundsätzlich muss man dann zum Einsatz gehen, egal ob man was anderes vorhätte.

Das "freiwillig" bei freiwilliger Feuerwehr bezieht sich darauf, dass der Beitritt freiwillig ist. Aber mit dem Beitritt verpflichtet man sich, den Gesetzen und Dienstvorschriften Folge zu leisten. Und im Brandschutzgesetz jedes Bundeslandes steht geschrieben, dass die Einsatzkräfte bei Alarm zum Einsatz kommen müssen.

Ist ja auch irgendwo klar: Mit den ehrenamtlichen Einsatzkräften müssen trotzdem gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Also muss man sich auch einigermaßen drauf verlassen können, dass sie zur Verfügung stehen. Natürlich in dem Rahmen, wie das mit Ehrenamtlern möglich ist.

Es gibt halt Situationen, in denen man nicht zum Einsatz gehen kann. Iwaniwanowitsch hat ja ein paar Beispiele genannt.

Ja

Offiziell besteht natürlich durch den Eintritt in die FF eine Pflicht, zu Diensten jeglicher Art zu erscheinen. De facto kann man dieser Pflicht natürlich nicht immer nachkommen. Wer arbeiten ist, ein Kind oder Tier zu versorgen hat, 500km vom Standort der Einheit ist, krank ist oder sonstwo im Urlaub kann der Verpflichtung natürlich nicht nachkommen.

Wer der Verpflichtung übermäßig oft nicht nachkommt, dem wird der Austritt nahe gelegt.

Woher ich das weiß:Hobby