Festpreis? ist dies korrekt mit MWSt? bitte um Hilfe?


07.09.2021, 17:37

Hier noch eine neue Ergänzung und Info. ich habe mir wegen der Mwst. Beratung bei der Verbraucherschutzzenrale geholt, und diese haben bestätigt, das Die Preisangabenverordnung besagt insoweit, dass Endverbrauchern gegenüber die Preise als Endpreise (einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile) angegeben werden müssen.

Verstöße dagegen können zu einer Ordnungswidrigkeit führen! Nocmals vielen dank für eure Antworten.

Nachdem ich diese Info auch der Fa. mitgeteilt habe, erscheint diese nicht mehr um die Restarbeiten zu erledigen. ich habe jetzt ein Einschreiben losgeschickt,mit einer gesetzten Frist zur Erledigung der Restarbeiten, aber das wird nicht abgeholt.Also bin ich wieder der blöde? ich werde jetzt nochmal ein Einwurfeinschreiben versenden, damit der Briefträger dies dokumentieren kann. Gilt das denn als zugestellt?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo volkerli64!

Zu deiner Frage habe ich Folgendes recherchiert:

"Andererseits müssen alle Unternehmer, die Letztverbrauchern Waren oder Dienstleistungen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen anbieten, nach §1 Abs. 2 Nr. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) den Endpreis ausdrücklich mit dem Zusatz versehen, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist. Daher wäre der Zusatz „inkl. MwSt.” immer erforderlich...

Sinn und Zweck des Endpreises gem. § 1 PAngV ist es, dem Kunden die Gewissheit zu vermitteln, dass keine weitere Kosten darüber hinaus zu zahlen sind. Da die Umsatzsteuer ein Bestandteil des Endpreises ist, soll sie erstens bereits im angegebenen Preis enthalten sein und zur Transparenz für den Kunden diese Tatsache auch angegeben werden. Der Kleinunternehmer erhebt jedoch keine Umsatzsteuer, insofern ist sein vom Kunden zu zahlender Endpreis bereits der Nettopreis. Nach dem Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung reicht also der Hinweis auf diesen Umstand aus."

https://www.osnabrueck.ihk24.de/recht-und-fair-play/recht/internetrecht/preisangaben-bei-umsatzsteuer-befreiten-kleinunternehmern-1085390

Für mich heißt das, dass die MwSt im genannten Festpreis enthalten sein musste. In der Rechnung darf sie nicht als zusätzliche Kosten auftauchen, muss aber trotzdem separat ausgewiesen werden.

LG

gufrastella

volkerli64 
Fragesteller
 29.08.2021, 19:22

super, vielen dank für deine Recherche und einen schönen Sonntag noch. hast mir sehr geholfen damit

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Auf Rechnungen wird die Mehrwertsteuer immer am Ende ausgewiesen

volkerli64 
Fragesteller
 29.08.2021, 18:00

Eigentlich war das ja ein Festpreisangebot..dann muss ich wohl zahlen

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Wenn du Endverbraucher bist sollte das Angebot brutto angegebenen werden.

volkerli64 
Fragesteller
 29.08.2021, 18:01

ja ich bin Endverbraucher...das bedeutet also, ohne Mehrwertsteuer..blicke bald nicht mehr durch :-)

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Laberlutz  29.08.2021, 18:03
@volkerli64

Ich habe nicht richtig gelesen, der Handwerker hat die Rechnung korrekt ausgestellt. Du zahlst doch nicht mehr als 2.500.

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Laberlutz  29.08.2021, 18:08
@Laberlutz

Brille nicht auf. Doch nicht richtig. Normal dann 2500 inkl. MwSt. Demnächst immer ein schriftliches Angebot fördern.

Allerdings kannst du die Handwerkerleistung ( Lohnanteil) bei der Einkommensteuer geltend machen. 20 Prozent vom Lohnanteil sind direkt von deiner Einkommensteuer abzuziehen.

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volkerli64 
Fragesteller
 29.08.2021, 18:19
@Laberlutz

:-) bin auch Brillenträger...kenn also die Problematik :-) also sehe ich das richtig, das er die Mwst. gar nicht rechnen durfte?

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Die Rechnung hätte auf 2.100 Schlag mich tot zuzüglich 19 Prozent MwSt. gleich 2.500 Euro aus gestellt werden müssen.