Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte zum Vorteil des Angestellten?
Hallo zusammen,
hatte heute ein Vorstellungsgespräch. Normal dachte ich lt. Stellenanzeige, dass meine Hauptniederlassung in Dortmund wäre, allerdings sei diese wohl doch in Osnabrück. Es handelt sich allerdings um eine Stelle mit permanenter Reisebereitschaft. Ich bin also mal da, mal dort, mal hier, mal da drüben....
Es geht um die Nutzung eines Firmenwagens.
Wenn ich von meinem Wohnort nach Osnabrück - Erste Tätigkeisstelle (134km) den Firmenwagen als geldwerten Vorteil laufen lasse, hätte ich über 2.0008,00€ geldwerten Vorteil und einen Netto Privatanteil von über 960,00€....Was ich dann noch netto hätte, ein Witz.
Bei Dortmund als erster Tätigkeitsstätte wären es nur 724,00€ und Netto Privatanteil c.a 324,00€..und ein schönes Netto Gehalt.
Kann eine erste Tätigkeitsstätte zum steuerlichen Vorteil des Angestellten festgelegt werden? Ansonsten würde sich das alles für mich nicht lohnen. Im Internet steht ja, allerdings steht im Internet auch sehr viel Käse.
Danke und Gruß