Ferienpark gebucht Gutschein oder Geld zurück?
Hallo zusammen,
Ich hoffe einer von euch kann mir behilflich sein.
Ich habe im März eine Unterkunft in einem Ferienpark in Holland gebucht mit 3 weiteren Personen für Ende Mai. Allerdings kann ich den Aufenthalt nicht antreten, da wir nicht in einem Haushalt wohnhaft sind und das ist bei dem Ferienpark Pflicht bis zum 01.06.2020.
Jetzt ist es so, dass ich nur einen Gutschein ausgestellt bekomme und nicht den von mir/uns gezahlten Betrag. Soweit ich weiß muss ich den Gutschein nicht akzeptieren und kann darauf bestehen das mir das Geld zurückgezahlt wird.
Falls jemand Erfahrung hat würde ich mich freuen auf welche Rechte ich mich berufen kann.
4 Antworten
Ist schon vor einem Monat bei der Europ. Kommission eingereicht worden, dass wegen dieser Krise Gutscheine statt Geld als Ersatz gereicht werden darf. (Reisebranche) Gilt wohl allerdings noch nicht. Die Verbraucherzentralen raten weiterhin auf Rückzahlung zu bestehen, insbesondere wegen des ungeklärten Risikos bei Insolvenzen. Und ehrlich gesagt, selbst die wirklich Großen der Branche gehen auf dem Zahnfleisch.
Gutschein statt Erstattung: Aktuelle DebatteWeil viele Branchen in der Corona-Krise um ihre Existenz kämpfen, ist eine Debatte um das Thema Gutscheine statt Geld entfacht. Verbraucher könnten künftig Gutscheine statt Kostenerstattungen erhalten dürfen, um Fluggesellschaften und Reiseveranstalter finanziell zu entlasten. Das Corona-Kabinett hatte sich am 2. April dafür ausgesprochen, dass Verbraucher kein Geld mehr zurückbekommen, wenn Flüge, Reisen, Fußballspiele und Konzerte abgesagt werden, sondern nur noch Gutscheine. Diese Entscheidung muss jedoch noch von der EU-Kommission bestätigt werden. Wann mit einer finalen Entscheidung zu rechnen ist, steht derzeit nicht fest. Verbraucherschützer sehen dieses Vorhaben kritisch: „Gutscheine sind unfair, diese staatlich abzusichern aufwändig“, twitterte beispielsweise die Mobilitätsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands Marion Jungbluth.
Ausschnitt aus www.ing.de
Ich gehe stark davon aus, dass du als Verbraucher handelst. Sofern nicht ausdrücklich Niederländisches Recht vereinbart wurde, gilt deutsches Recht. Demnach müsstest du einen Gutschein akzeptieren, den du nach einem Jahr in Geld umtauschen kannst-
wenn das jetzt in Planung ist, kann es durchaus noch rückwirkend erfolgen, da der Bürgerr jetzt damit rechnen muss. Sollte die Erstattung noch gar nicht erfolgt sein, dann ist das völlig unproblematisch möglich, aber auch wenn die Zahlung schon erfolgt ist, könnte es zulässig sein, das Geld gegen einen Zwangsgutschein durchzutauschen.
Recht und Gesetz sind, wenn man noch nicht den konkreten Fall ganz genau kennt, tatsächlich viel Konjunktiv. Solange die Regelung noch nicht beschlossen ist, ist es nur Auslegungsfrage.
Regeln könenn auch rückwirkend erlassen werden, auch nachteilige.
Ich habe bei FTI die Erfahrung gemacht: Mir wurde ein Gutschein gegeben und nur ganz unten im Kleingedruckten stand wie ich mein Geld zurückbekommen kann.
Versuchen gerade viele den Trick, dass möglichst viele erstmal auf ihr Geld verzichten.
Reiseexperten empfehlen aber, Geld zurück- weil bislang nicht zu 100% klar ist was Insolvenz abgesichert ist.
Moin,
du musst mal in die AGB gucken, was dort steht. Da es sich hier um Holland handelt, ist ggf niederländisches Zivilrecht und nicht deutsches einschlägig. Danach könnte möglicherweise ein Gutschein legitim sein.
Muss er nicht. Er hat das Recht auf Geld zurück, Gutschein wäre mir Kulanz vom Kunden aus.