Muß ich einen Gutschein akzeptieren, wenn das Unternehmen seinen Vertrag nicht einhalten kann?
Hallo,
ich habe bei der Firma Landal in Holland einen Gutschein für drei Tage gekauft.
Nun kann ich ja während der Coronakrise nicht nach Holland reisen.
Der Reiseveranstalter hat zu dem den Park geschlossen. und mir ein Gutschein angeboten, obwohl ich den Preis für meinen Gutschein zurückerstattet habe möchte.
Kann ich auf Rückerstattung meines bereits gezahlten Geldes bestehen?
1 Antwort
Wichtig für uns zur Beantwortung der Frage ist: Hast Du lediglich einen Gutschein gekauft oder hast Du diesen bereits für eine konkrete Buchung verwendet, die nun storniert worden ist?
In beiden Fällen hast Du jedoch, nach aktuellem Stand, vermutlich keinen Anspruch auf Erstattung des Geldes.
Wenn Du den Gutschein bisher nicht eingelöst hast, bleibt dieser nach den allgemeinen Regelungen gültig und kann für eine Buchung zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden.
Wenn Du den Gutschein bereits für eine Buchung verwendet hast, die jetzt storniert worden ist, kannst Du in Deinem Fall ebenfalls keine Erstattung verlangen.
Um Reiseveranstalter, Hotels und sonstige Anbieter (z.B. Theater oder Konzertanbieter) in der Coronakrise zu schützen, haben verschiedene europäische Staaten (bisher u.a. Frankreich, Italien, Belgien und die Niederlande) mittlerweile besondere Regelungen erlassen. Diese besagen u.a., dass Kunden bei der Stornierung von Veranstaltungen oder Hotelbuchungen wegen der Coronakrise keinen Anspruch auf Erstattung des bezahlten Gelds haben. Stattdessen können die Unternehmen den Kunden Gutscheine/Gutschriften anbieten, die für spätere Buchungen (nach Ende der aktuellen Krise) verwendet werden können.
Diese Regelungen sollen zum Schutz der Unternehmen beitragen, welche durch zu hohe Erstattungsansprüche andernfalls in wirtschaftliche Nöte oder gar in die Insolvenz geraten könnten.
Die genauen Regelungen unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Staaten.
Wenn wir Deinen Fall genauer prüfen sollen, benötigen wir hierfür zusätzliche Informationen sowie die zugehörigen Unterlagen. Da es sich um eine grenzüberschreitende Angelegenheit handelt, kannst Du Deinen Fall gerne über unser Beschwerdeformular einreichen: https://www.evz.de/fragen-beschwerden/online-beschwerde.html
Mehr Infos zu Events, die wegen der Coronakrise abgesagt werden müssen: https://www.evz.de/einkaufen-internet/abgesagte-events-durch-coronavirus.html