Felgengutachten beim Kauf von Gebrauchtfelgen?

2 Antworten

Bei original Volvo-Felgen müssen die auch von einem XC60 sein, aus anderer Baureihe sind die nicht zugelassen.

Bei Felgen aus dem Zubehör ist entscheidend, was in der ABE bzw im Teilegutachten der Felge steht, nicht was Volvo freigibt.

In der ABE / TGA können auch andere Reifengrößen freigegeben sein, als original.

Unbedingt im Verwendungsbereich der ABE nachsehen, es kann eine Änderungsabnahme erforderlich sein, bei einen Teilegutachten ist sie generell vorgeschrieben.

Sind es Volvo Felgen, ist kein Gutachten erforderlich wenn die Grösse identisch ist mit den Angaben im COC Papier. Sind es keine Volvo Felgen, ist ein Gutachten erforderlich.