Fasten gebrochen Regelungen?
Assalamualeykum,
ich habe einbisschen Unverständnis bezüglich der Situation die ich folgend schildern möchte: Wenn eine Person ihr Fasten bricht ohne jeglichen erlaubten Grund soll sie 60 Tage am Stück danach fasten oder soll sie nur diesen Tag nachfassen denn ich habe eigentlich auch gehört dass man 60 Tage am Stück nachfasten soll wenn man sein Fasten mit geschlechtsverkehr etc. Bricht und jz weiß ich nicht ob man auch beim fastenbrechen ohne Grund ganze 60 Tage nachfasten soll
möge Allah euch gnädig sein meine Brüder / Geschwister. Amin.
Redest du über Ramadan?
Ja
1 Antwort
Das ist beim Fasten am Tage von Ramadan so:
Sollte man durch Geschlechtsverkehr das Fasten gebrochen haben, sind, neben der Nachholung dieses Tages unmittelbar nach dem Fastenbrechenfest, auch zur Dhihar-Kaffarah verpflichtet:
1) Einen muslimischen Sklaven in Freiheit zu versetzen. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, dann:
2) Zwei Mondmonate aufeinanderfolgend und ununterbrochen Fasten. Wird es durch auch nur einen Tag unterbrochen, selbst wenn durch entschuldbaren Grund, fangen die zwei Mondmonate Fasten von neu an. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, dann:
3) 60 Bedürftigen jeweils einen Mudd (die Füllmenge zweier mittelgroßer aneinandergelegte Hände [Bei Imam Ash-Shafi^iyy]) an Grundnahrungsmittel des Landes, welches man auch als Pflichtabgabe entrichten darf, geben.
Man hat nicht die Wahl und geht erst dann zur nächsten Option, sollte man zu der
ersten bzw. der davorkommenden Möglichkeit nicht in der Lage sein. Die Reihenfolge, so wie hier genannt, stimmt. Dies ist nach Imam Ash-Shafi^iyy.
Nach Imam Abu Hanifah ist es genau so, nur dass diese Regelung für jedes unentschulbare Brechen des Fastens gilt.
Falls ich mich bzgl. der Regelumg nach Imam Abu Hanifah geirrt haben sollte, bitte ich die hanafitischen Gescheister, mich zu korrigieren.
Hoffe konnte weiterhelfen
Viele Grüße,
Dumby
Vielen Dank! Möge Allah dich belohnen-Amin. Wie ist es aber wenn man das fasten einfach so bricht nicht mit geschlechtsverckehr?