Familiengrab?

2 Antworten

Im Zweifelsfall in die Friedhofsordnung deiner Gemeinde gucken, aber mir wäre nicht bekannt dass die "Einlieger" in einem Gemeinschaftsgrab einen bestimmten Verwandtschaftsgrad "nachweisen" müssten...

...und wenn ihr beide den Wunsch eines gemeinsamen Grabs z. B. irgendwo schriftlich erklärt wurde erst Recht nix dagegen sprechen...

...manche kaufen das Grab schon vorher, oder nutzen das z. B. von den Großeltern weiter...

ein Gemeinschaftsgrab. wüsste nicht was dagegen spricht.