Familenstand ändern?

1 Antwort

Für das Jobcenter ist es gleichgültig, ob ihr verheiratet oder unverheiratet zusammenlebt. Ihr werdet es immer als Bedarfsgemeinschaft gezählt.

Der Ehestatus ist dann wichtig, wenn es um Unterhaltspflichten geht


Rheinflip  06.01.2025, 19:17

Ich beantworte gerne alles öffentlich