Falscher Absender bei einem internationalen Brief - Straftat?
Guten Tag.
Ich wollte fragen, ob es eine Urkundenfälschung oder eine andere Straftat darstellt, wenn man einen Brief an einen Kumpel in einem anderen Land (in meinem Falle von der Schweiz nach Kumpel in Deutschland) schickt und auf den Brief schreibt: "Absender Max Mustermann, Musterstrasse 3, 9240 Musterstadt, Schweiz" also Muster im Sinne von... egal was.
Genauere Praxis: Ich habe meinem Kumpel einen Brief geschickt mit einem Geburtstagsgeschenk drin. Aus Scherz, damit er nicht direkt versteht, von wem der Brief ist - habe ich einen Absender "erfunden". Die Strasse, die Gemeinde und das Land gibt es natürlich, nur der Name nicht. Eine offizielle Zolldeklaration habe ich so perse nicht ausgefüllt, sondern bloss eine Zolldeklaration aus dem Internet ausgedruckt (CN22) und dort auch ehrlich drauf geschrieben, was der Inhalt - Gewicht & Wert ist. Neben der Zolldeklaration habe ich von Hand geschrieben Absender: "Name X usw." also einfach ein erfundener Absender mit erfundener Unterschrift.
Ich weiss, manche mögen das für idiotisch halten, aber ich finde dies witzig und mein Kumpel wird es das auch finden - wir verstehen uns logischerweise gut. Eben die Absicht war eine Verwirrung zu schaffen bei ihm, bis er den Inhalt sieht.
MEINE FRAGE:
Stellt diese Aktion von mir eine Straftat dar, wie z.B Urkundenfälschung oder Ähnliches und würde diese schlimme Konsequenzen haben? Ich weiss, es ist dumm, dass ich das erst jetzt im nachhinein gemerkt habe - aber bin wenigstens ehrlich und möchte nicht Streit mit dem Zoll kriegen. Und wenn es eine Straftat ist, welches Gesetz gilt - das Schweizer oder das Deutsche? usw... das sind meine Fragen
Besten Dank
2 Antworten
...möchte nicht Streit mit dem Zoll kriegen.
Wenn nirgends dein richtiger Name und Anschrift vorzufinden ist, wie willst du dann Ärger kriegen können?
Ich sehe hier auch keine Straftat und auch keine Urkundenfälschung.
Doch im Brief drin, ist zum Geschenk eine GB-Karte mit meinem Namen :)
Wenn ich jetzt dem deutschen Zoll die Situation erkläre...
Wecke keine "schlafende Hunde". Der Absender ist für den Zoll uninteressant.
Du bekommst auch keinen Ärger, nur das Paket nicht zurück, falls es unzustellbar wäre.
Ja aber das würde ich eben wollen. Ich könnte ja dem Zoll erklären, was der richtige Absender wäre und das beweisen, weil man Name im Brief drin steht und ich den genauen Inhalt kenne. Weiss natürlich was du meinst, aber naja okay, :)
Du musst dem Zoll gar nichts erklären. Wenn es wirklich noch Unklarheiten geben sollte, wendet sich der Zoll an den Empfänger, nicht an den Absender.
Der Zoll hat genug zu tun, der braucht so unsinnige Anrufe nicht auch noch.
Das ist keine Urkundenfälschung. Sollte das Paket nicht zugestellt werden können und an Dich zurückgehen, wird das logischerweise nichts.
Du kannst also das Paket nicht zurück erhalten. Somit bleibt das Paket erst mal im Besitz der Post. Es ist allein Deine Sache, wenn Du einen falschen Namen angibst.
Wenn ich jetzt dem deutschen Zoll die Situation erkläre, schildere usw... gibt es dann eine Anzeige oder nicht?