Falsche steuerklasse 6?

2 Antworten

Ja grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit eine Korrektur vorzunehmen und er kann die korrekte Steuerklasse dann auch für die nächsten Monate nehmen. Du musst nicht bis auf nächstes Jahr warten.

Die Frage ist nur wie er auf 6 kommt, weil die Klasse wird doch eigentlich nur verwendet wenn du neben einem Hauptjob nochmal einen Sozialversicherungspflichtigen job hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kann daran liegen, dass sich der neue Arbeitgeber bereits als Hauptarbeitgeber anmeldete, bevor der alte Arbeitgeber seine Lohnabrechnung gemacht hat Dadurch konnte die Zeitarbeitsfirma nur noch mit Steuerklasse VI abrechnen.

Die zuviel einbehaltene Lohnsteuer kann bei der Einkommensteuerveranlagung 2019 (die vermutlich frühestens Mitte/Ende Februar 2020 startet) erstattet werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen unterjährigen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen.

Korpus123 
Fragesteller
 20.09.2019, 23:03

Wenn das der sein sollte, wird diesen Monat dann mit SK 1 abgerechnet?

Gibt es sonst keine Möglichkeit die 300€ vom letzten Gehalt jz schon zu bekommen?

0
Steuerscherge  21.09.2019, 09:54
@Korpus123

Bitte noch mal aufdröseln:

Die Leiihfirma hat mit LStKl VI abgerechnet? Dann kann nur über die EStErklärung erstattet werden.

Der neue Arbeitgeber hat mit LStKl VI abgerechnet? Dann hat er die Möglichkeit, am Jahresende einen internen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen, er muss dies aber nicht tun (keine gesetzliche Verpflichtung). Dann wird die zuviel einbehaltene LSt mit dem nächsten Lohn wieder zurückbezahlt.

Außerdem sind die Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßig die ELStAM-Daaten beim Finanzamt abzufragen. Sonst sind sie ja über etwaige Änderungen in den Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen nicht informiert, z.B. Änderung der Steuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Kinder, etwaige Freibeträge.

Wenn also der jetzige Arbeitgeber alles richtig macht, sollte er mit LStKl I abrechnen. Aber frag doch einmal nach, ob das Lohnbüro wirklich regelmäßig die Abfrage macht.

0
Stoertebeker91  22.09.2019, 21:24
@Steuerscherge

Das ist falsch, erstens ist der AG nachdem EStG ab 10 AN zum LSt-Jahresausgleich verpflichtet. Zweitens, einen Lohnsteuerjahresausgleich ist nur zulässig, soweit der AN vom 01.01.XX bis 31.12.XX durchgängig beschäftigt war.

0