Falsche steuerklasse 6?
Hallo,
Ich bin vor kurzem in eine neue Stadt gezogen und habe 1 Monat in einer Leihfirma gearbeitet. Dann habe ich gekündigt weil ich normale Arbeit gefunden habe, das war vor 3 Wochen.
Letzte Woche bekam ich von der Leihfirma die Gehaltsabrechnung. Heute habe ich festgestellt dass ich als Steuerklasse 6 geführt werde obwohl ich 1 bin.
Am Freitag gibts Gehalt von meinem jetzigen Arbeitgeber
Meine Fragen;
Wenn ich diesen Fehler meinem Arbeitgeber am Montag mitteile, kann ich am Freitag mein Gehalt dann mit SK 1 bekommen?
Oder was muss ich generell machen um das wieder in Ordnung zu bringen?
Bekomme ich das Geld von dem letzten Gehalt nachgezahlt oder wie läuft das? Es sind immerhin 300€ die ich zu wenig bekommen habe.
Mir wurde gesagt das geht bei der Jahresabrechnung, aber geht das auch schneller, ich meine es ist ja nicht so dass man auf 300€ monatlich einfach so bis nächstes Jahr verzichten kann :/
Danke
2 Antworten
Ja grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit eine Korrektur vorzunehmen und er kann die korrekte Steuerklasse dann auch für die nächsten Monate nehmen. Du musst nicht bis auf nächstes Jahr warten.
Die Frage ist nur wie er auf 6 kommt, weil die Klasse wird doch eigentlich nur verwendet wenn du neben einem Hauptjob nochmal einen Sozialversicherungspflichtigen job hast.
Das kann daran liegen, dass sich der neue Arbeitgeber bereits als Hauptarbeitgeber anmeldete, bevor der alte Arbeitgeber seine Lohnabrechnung gemacht hat Dadurch konnte die Zeitarbeitsfirma nur noch mit Steuerklasse VI abrechnen.
Die zuviel einbehaltene Lohnsteuer kann bei der Einkommensteuerveranlagung 2019 (die vermutlich frühestens Mitte/Ende Februar 2020 startet) erstattet werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen unterjährigen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen.
Bitte noch mal aufdröseln:
Die Leiihfirma hat mit LStKl VI abgerechnet? Dann kann nur über die EStErklärung erstattet werden.
Der neue Arbeitgeber hat mit LStKl VI abgerechnet? Dann hat er die Möglichkeit, am Jahresende einen internen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen, er muss dies aber nicht tun (keine gesetzliche Verpflichtung). Dann wird die zuviel einbehaltene LSt mit dem nächsten Lohn wieder zurückbezahlt.
Außerdem sind die Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßig die ELStAM-Daaten beim Finanzamt abzufragen. Sonst sind sie ja über etwaige Änderungen in den Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen nicht informiert, z.B. Änderung der Steuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Kinder, etwaige Freibeträge.
Wenn also der jetzige Arbeitgeber alles richtig macht, sollte er mit LStKl I abrechnen. Aber frag doch einmal nach, ob das Lohnbüro wirklich regelmäßig die Abfrage macht.
Das ist falsch, erstens ist der AG nachdem EStG ab 10 AN zum LSt-Jahresausgleich verpflichtet. Zweitens, einen Lohnsteuerjahresausgleich ist nur zulässig, soweit der AN vom 01.01.XX bis 31.12.XX durchgängig beschäftigt war.
Wenn das der sein sollte, wird diesen Monat dann mit SK 1 abgerechnet?
Gibt es sonst keine Möglichkeit die 300€ vom letzten Gehalt jz schon zu bekommen?