Fake-Markenuhren und Fake-Markenkleidung in der Türkei. Mitnahme in die EU erlaubt?
Vor kurzem habe ich einen Kreuzfahrturlaub durch Griechenland gemacht und eine Station war in Bodrum, Türkei.
Auf den dortigen Marktplatz sind mir mehrere Geschäfte aufgefallen die günstig Markenkleidung und Markenuhren verkaufen.
Allein der günstigste Preis machte mich stutzig. Bei genauerern nachdenken, merkte ich sofort, da kann was nicht stimmen. Es waren wirklich gut gemachte Fake-Produkte, die den Originalen wirklich sehr ähnlich sahen.
Bei den Uhren fragte ich auch nach und der Verkäufer sagte mir, dass es sich sehr gut gemachte Cloning-Uhren von Rolex und Breitling handelte (also das gleiche wie Fake-Produkte). Der Preis lag zwischen 200-700€ (man konnte in Bodrum auch mit Euro zahlen).
Als ich nachfragte, ob man Probleme mit dem Zoll bekommen würde, meinte er, dass wenn es sich für den Eigenbedarf und nicht den gewerblichen Bedarf gekauft wird, keine Probleme geben (das gleiche soll auch Fake-Markenkleidung gelten).
Ich habe weder Kleidung noch Uhren gekauft, aus Angst mit dem Zoll Probleme zu bekommen.
Stimmt es dass man Fake-Markenkleidung und Fake-Markenuhren mit in die EU nehmen kann, solange sie für den Eigenbedarf und nicht gewerblich Bedarf sind?
4 Antworten
So verrückt das klingt, aber zum "Privatgebrauch" sind selbst "offensichtliche" Markenfälschungen zur Einfuhr in die EU (Deutschland) kostenfrei, und unterliegen keinerlei Restriktionen.
Du solltest natürlich nicht hunderte T-Shirt, Socken, oder sonst was dabei haben, aber solange es plausibel für den persönlichen Gebrauch ist, musst du keinerlei Bedenken haben.
Nein, hunderte wären schon auffällig genug. Es gibt ja schließlich auch Freimengen für den Eigenbedarf.
Der Besitz in Deutschland ist nicht verboten aber der Handel.
Der Zoll beschlagnahmt solche Sachen gerne.
Angeblich gut gemachte clone Uhren hin oder her, fake ist fake da braucht man nichts gut reden.
Aber sehr gut das du nichts gekauft hast.
LG
Ja eh. Die Verkäufer dort sind vor allem sehr aufdringlich.
Im Reiseverkehr ist bei Rückkehr aus dem EU Ausland die Einfuhr von Fälschungen im Rahmen der Reisefreigrenzen gestattet. Es liegt allerdings im Entscheidungsspielraum des kontrollierenden Zollbeamten hier ggf. auch unterhalb der Reisefreigrenzen einzuschreiten.
Mit dem Zoll kann man daher schon Probleme bekommen. Die Strafverfolgungsbehörden schaltet der Zoll nur bei angenommener gewerblicher Einfuhr von Fälschungen (Verstoß gegen §143 Markengesetz) ein.
Im Reiseverkehr ist bei Rückkehr aus dem EU Ausland die Einfuhr von Fälschungen im Rahmen der Reisefreigrenzen gestattet.
Unverständlich.
Der Handel mit Fälschungen sollte generell verboten werden.
Ich habe sie problemlos (Kleidung) immer einführen können. Es ist nicht zu 100 Prozent nachgemacht und der Unterschied ist auf den ersten Blick zu erkennen, wenn man sich ein wenig auskennt. Das Logo ist nicht eins zu eins, teilweise sogar anders geschrieben.
Auf den ersten Blick fällt es nicht auf. Aber wenn man genau hinschaut, die Kleidung fühlt und weiß wie das Original selbst ist. Mit Uhren kenn mich nicht aus.