Rolex Auf DH Gate Zoll?

2 Antworten

Da hast falsch gelesen oder das Gelesene falsch interpretiert. Als Reisemitbringsel darf man für den Eigenbedarf Plagiate einführen. Auf dem Postweg nicht.

Ist sie fake, wird der Zoll sie höchstwahrscheinlich dann vernichten. Das ist verboten und fällt unter Markenrechtverletzung.

LG


qrssr 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 06:54

Markenrechtsverletzung setzt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus, § 14 MarkenG

Wenn ich eine Armbanduhr für die private Nutzung bestellt habe, fehlt es an dieser Voraussetzung.