Fahrzeuge im Weg?
Leider kommt es ja vor dass in der Feuerwehrzufahrt oder Einfahrt geparkt wird . In wieweit dürfte man die Fahrzeuge beschädigen zb Scheiben einschlagen und zur Seite fahren usw.
Und wie genau kann man gegen Gaffer vorgehen die die Arbeit behindern oder gegen Autofahrer die hinter den Einsatzfahrzeugen durch eine Rettungsgasse fahren?
1 Antwort
Grundsätzlich versucht man natürlich, so wenig Schaden wie möglich anzurichten. Die ergriffene Maßnahme muss dabei immer im Verhältnis der durchgeführten Maßnahme zu der aktuellen Einsatzlage stehen. Ich könnte sicherlich mit dem Einsatzfahrzeug die Falschparker einfach zur Seite schieben, bei einem verkohltem Toast kommt man dann beim Bürgermeister aber schnell in Erklärungsnot, warum das Fahrzeug jetzt in die Werkstatt muss.
Unter dem Punkt „Gerechtfertigter Notstand“ ist es uns sicherlich erlaubt, solche Schritte einzuleiten, aber nur wenn das auch nur unbedingt notwendig ist. Wenn man zu einem Wohnhausbrand mit Personen am Fenster fährt, bei denen die Wohnung lichterloh in Flammen steht, hat man keine Zeit, ein Fahrzeug zu versetzen oder ewig mit der Drehleiter zu rangieren.
In jedem Fall versucht man, keinen weiteren Schaden anzurichten. Und wenn, dann immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.
Um gegen Gaffer oder illegale Rettungsgassenfahrer vorzugehen, ist meist einfach keine Zeit. Schließlich haben wir genug andere Dinge zu tun, als uns um die Zuschauerschaft zu kümmern. Das liegt dann meist im Aufgabengebiet der Polizei, wobei wir natürlich auch die Gaffer wegschicken. Aber wir haben eben auch echt genug andere Dinge zu tun…