Fahrzeug Beschriftung?

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Hallo Kamel308,

zunächst einmal: Mit Deinem privaten Fahrzeug kannst Du tun und lassen, was Du möchtest. Ob Du es dann hinterher auch noch im öffentlichen Verkehrsraum bewegen darfst, das steht auf einem anderen Blatt.

Zudem ist es prinzipiell nicht verboten, sein Fahrzeug mit "Feuerwehr" zu beschriften. Denn das Wort "Feuerwehr" ist nicht rechtlich geschützt.

Was hingegen ohne ausdrückliche Genehmigung verboten ist, ist das Führen eines Hoheitszeichens, beispielsweise des Stadt-/Gemeindewappens (vgl. Gemeindeordnungen) oder die konkrete Bezeichnung "Freiwillige Feuerwehr Musterstadt".

Zu berücksichtigen sind außerdem noch weitere Aspekte, die je nach Zulassungsgrund (historisches Fahrzeug, Nutzfahrzeug, Campingfahrzeug, ...) und Ansicht des jeweiligen Straßenverkehrsamts unterschiedlich ausgelegt und bewertet werden. So dürfen die Beschriftungen anders als bei Einsatzfahrzeugen beispielsweise nicht reflektierend sein (da reflektierende Beschriftung als Beleuchtung gilt und nur für Sonderfahrzeuge zulässig ist), ebenso sind bestimmte Lackfarben privat nicht zulassungsfähig und in der Regel muss die Sondersignalanlage technisch außer Betrieb genommen und im Straßenverkehr abgedeckt/abgeklebt sein. Soweit erst einmal zur generellen Zulassung.

Alles andere ist dann davon abhängig, was Du mit dem Fahrzeug tust. Erweckst Du mit dem Aussehen des Fahrzeugs bewusst den Eindruck eines aktiven Einsatzfahrzeugs und führst dann auch noch entsprechende Handlungen durch (z.B. Sperren einer Straße, Nutzen von Feuerwehrzufahrten, Zugangsverschaffung durch den Eindruck, dienstlich unterwegs zu sein, ...), dann würde das den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllen.

Aber wie gesagt ist das grundsätzlich möglich. Vor allem bei historischen Fahrzeugen (H-Zulassung), die ja möglichst nahe am Originalzustand sein sollen (wobei Fahrzeuge früher relativ sparsam beschriftet waren). Oder eben ohne Zulassung, wenn das Fahrzeug beispielsweise in einer Halle steht oder irgendwo ausgestellt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Einsatzfahrzeuge dürfen nach der Ausmusterung und im späteren privaten Betrieb nicht den Eindruck eines immer noch aktiven Einsatzfahrzeugs erwecken. Auf früheren Polizeifahrzeugen darf also bei der Beklebung nicht "Polizei" drauf stehen und bei früheren Feuerwehr Fahrzeugen darf nicht "Feuerwehr" stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung