Fahrrad nur mit Brille?

3 Antworten

Schau Dir die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 1, Absatz (2) an.

Es gibt keine explizite Pflicht, aber im Falle des Falles kommt da einiges an Ärger auf ihn zu.

Nein. Wenn du eine Sehhilfen-Pflicht in deine Fahrerlaubnis eingetragen bekommst, gilt diese Pflicht auch beim Fahren von Kfz. Es gibt auch keine Vorgabe, die dich vom Fahrradfahren abhält, wenn du aufgrund einer Sehschwäche keine Kfz fahren darfst.

Nur wie Sophonisbe schon angemerkt hat: Es gelten natürlich weiterhin die Verkehrsregeln. Unter anderem gibt es da die Regel, dass du nur so schnell fahren darfst, dass du in dem Bereich anhalten kannst, den du auch überblickst. Wenn deine Sichtweite nur 5 m ist, darfst du halt auch nur so schnell fahren dass du auf 5 m anhalten kannst.

Du begibst dich, wenn du wissentlich schlecht siehst und trotzdem keine Sehhilfe verwendest, also sehr schnell in den Bereich der groben Fahrlässigkeit bzw. je nach Fall auch in eine Situation, bei der dir die alleinige Unfallschuld angelastet wird.

Nein es gibt keine Pflicht. Ich habe auch keine starke Sehschwäche, aber nach dem ich die Brille dabei das erste mal an hatte, bin uch nie wieder ohne gefahren. Ich wusste nicht,dass das so einen Unterschied macht.

Mein Vater zieht seine Brille leider nur zum Auto fahren an