Fahrrad kaufen ohne quittung dann wieder Verkaufen und gewinn machen?

4 Antworten

Ja, lade dir so ein Vertrag runter und komplett ausfüllen.

Name, Adresse, Personalausweisnummer

und natürlich auch überprüfen, ob die stimmt und die Person mit dem Ausweis übereinstimmt.

Falls im Vertrag nicht drinsteht, dass der Verkäufer auch der rechtmäßige Eigentümer ist, dies dann im Vertrag noch hinzufügen.

Falls du das Rad dann selber weiter verkaufen möchtest, kannst du natürlich einen neuen Vertrag aufsetzen mit deinen Daten und die des Käufers. Du musst aber nicht. Aber du kannst nicht den Vertag vom Kauf nehmen, da die Daten nicht stimmen. Der Vorbesitzer verkauft ja nicht, sondern du und du bist nicht der Käufer, sondern jemand anderes.

Das Problem ist, du zweifelst offenbar selbst daran, dass das Radl das du da erworben hast, wirklich dem gehörte, der es dir verkauft hat. Damit fällt der gutgläubige erwerb schon mal flach.

Generell wäre ich mit hochwertigen und oder begeherten Gütern, die man aus zweifelhafter quelle erworben hat, beim Verkauf äußerst vorsichtig.

Das soll nicht bedeuten, dass der, ders dir verkauft hat, es wirklich gestohlen hat, aber du weißt es eben nicht.

Wenn du einen Ausweis des Verkäufers gesehen hast, und der Kaufvertrag vollumfänglich ausgefüllt ist, könnte es ggf. klappen. mit dem weiteren Käufer solltest du deinerseits einen Kaufvertrag abschließen und deine Kopie dessen so wie deine Kopie des Ankaufvertrages natürlich gut aufheben. WENN dann was ist, kannst du ggf. dich drauraf berufen, wo dus her hast.

Ja, wenn rauskommt, dass das Fahrrad geklaut ist, bist du das Fahrrad wieder los - im günstigsten Fall. Du musst keinen Kaufvertrag machen, wenn du das Rad weiterverkaufen willst, es geht auch ohne, wenn du einen Dummen findest, der das Rad ohne Vertrag kauft. Der Vertrag, den du beim Erwerb des Rades gemacht hast, ist dein Kaufvertrag. So einen Kaufvertrag kannst du nicht einfach weitergeben, beim Verkaufen. Wenn du das Rad weiterverkaufen willst, musst du einen neuen Vertrag machen.

Ja, wenn das Fahrrad geklaut wurde dann ist es Hehlerei und dementsprechend strafbar. Der Kaufvertrag wäre dann sowieso automatisch ungültig.


AlexM90681827 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:13

Wie soll ich wissen, ob das Fahrrad geklaut ist. Ich glaub Sie haben meine Frage nicht richtig verstanden.

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Hundertstel  12.05.2024, 15:18
@AlexM90681827

Du hast die Antwort nicht verstanden. Hehlerei ist strafbar. Egal ob mit oder ohne schriftlichen Kaufvertrag. Da du bereits im Vorfeld mit Hehlerware rechnest, erübrigt sich die nachgeschoben Frage.

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AlexM90681827 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:22
@Anonym83829

Wenn das was Sie sagen Stimmt. Ist das kaufen mit eine Vorlage illegal und als Helerei betrachtet.

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Topses  12.05.2024, 15:47
@AlexM90681827

Du kannst es ohne Nachweis nicht wissen.
Aber du kannst im Vertrag aufnehmen, dass der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer ist und dass das Rad so verkauft wird. Mit Name, Adresse und Personalausweisnummer (dies auch überprüfen) und Unterschriften.

Dann bist du im Fall der Fälle wegen Hehlerei raus, wenn die Polizei den Vorbesitzer ermittelt.

Allerdings hast du das Fahrrad dann trotzdem los und musst dir den Kaufpreis vom Vorbesitzer zurückholen oder zivilrechtlich einklagen, wenn er es nicht rausrückt.

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