Fahrpreisnacherhebung falscher Name?

3 Antworten

Ja, auch rein rechtlich. So ein kleiner Fehler ist "heilbar" und spielt keine Rolle.

julianglstr 
Fragesteller
 31.05.2022, 20:45

Danke

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Da es sich um einen offensichtlichen (Schreib-)Fehler handelt, kannst Du Dich natürlich nicht darauf berufen, dass Du gar nicht gemeint wärest.

julianglstr 
Fragesteller
 31.05.2022, 20:45

Danke.

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Wäre evtl möglich wenn er "Markus" geschrieben hatte

Aber da der Rest der Daten stimmen, ist das leicht erklärbar. Auf einen "Verfahrensfehler" wirst dich hierbei wohl nicht berufen können