Fahrerflucht?

5 Antworten

Du wirst definitiv Probleme bekommen, weil die Staatsanwaltschaft in der Regel davon ausgeht, dass du die Fahrt gestattet hast. Du als Fahrzeughalter musst dir bewusst sein, dass du alle Vorkehrungen treffen musst, damit dein Fahrzeug nicht unbefugt benutzt wird.

Du kannst doch nachweisen, dass Dein Ex gefahren ist und nicht Du. Den Rest klärst Du am Besten mit Deinem Anwalt. Aber Angst musst Du nicht haben.

Wenn du nicht aussagst, dass er gefahren ist, musst du die Konsequenzen tragen.


Funship  06.03.2025, 21:56

Weil ..?

Gilt neuerdings die Halterhaftung auch im rollenden Verkehr?

apfelbus  06.03.2025, 22:42
@Funship

Nein, natürlich nicht. Jeder kann Unfallflucht begehen, sagen dass er nicht war und ist raus.

Funship  08.03.2025, 23:13
@apfelbus

Kann es sein, dass du meine Nachfrage nicht ansatzweise verstanden hast?

Funship  09.03.2025, 11:34
@apfelbus

Gerne.

Der oder die FS muss jedenfalls nicht damit rechnen, wegen der Fahrerflucht schuldig gesprochen zu werden, bloß weil er oder sie keine Angabe zur Person macht, die gefahren ist. Dafür bedarf es dann immer noch des Beweises, dass er oder sie es selbst war. Halter*in des Fahrzeugs zu sein, ist kein hinreichender Beweis.

Um die Konsequenzen einer unberechtigten Aussageverweigerung wird es @anonym9387684 sicher nicht gegangen sein.

Höchstens mit der Kfz.-Versicherung, wenn er nicht mit eingetragen war.

Dann kannst Du Dir vielleicht zivilrechtlich die Kosten vom Unfall vom Ex erstatten lassen.

Strafrechtlich solltest Du abstreiten, dass Du gefahren bist und dann bist Du verpflichtet als Zeuge auszusagen, wer wirklich gefahren ist. Es sei denn, Ihr wart verlobt, verwandt oder verschwägert, dann hast Du ein Aussage-Verweigerungsrecht.

Kann ich Probleme kriegen

Nicht wenn Du wahrheitsgemäße Angaben machst und sagst wer der Fahrer war.