Facharbeit Problemfrage?

1 Antwort

Nicht etwaige Krankheiten des Kindes stellen die Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar, sondern wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren stark gefährdet, ist die Beendigung der Schwangerschaft auch über die 14. SSW (p.m.) hinaus in Deutschland nicht rechtswidrig und zählt somit nicht zu den Straftaten gegen das Leben.

Auch wenn letztendlich die Behinderung des Kindes der Auslöser für die Gefährdung der seelischen Gesundheit ist.

Hierfindest du sicherlich Ansätze für eine Problemfragen:

https://www.ethik-trifft-leben.de/facharbeiten.html?file=tl_files/dateien/Ethische%20Fragestellungen%20bei%20Spaetabbruch%20der%20Schwangerschaft.pdf

Alles Gute für dich und viel Erfolg!

horribiledictu  21.06.2022, 06:43

eine Bekannte hat kürzlich eine Schwangerschaft in der 24. SSW beendet, weil der Fötus ganz objektiv so schwer behindert war, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit schon die ersten paar Atemzüge nicht überlebt hätte, ziemlich sicher aber gar nicht bis zum regulären Entbindungstermin gelebt hätte. die psychische Verfassung der Mutter war im Zusammenhang mit den Abbruch*gründen* bloß zusätzlich ein Thema.

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isebise50  21.06.2022, 08:29
@horribiledictu

Die embryopathische Indikation wurde bereits 1995 als eigene Ziffer aus dem StGB gestrichen, unter anderem auf Druck der Behindertenverbände (Diskriminierung).

Aber wie bereits gesagt, dass ist die graue Theorie, in der Praxis wird die Mehrzahl der Abbrüche mit „medizinischer“ Indikation letztlich aufgrund einer diagnostizierten Embryopathie durchgeführt.

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