Ex-Vermieterin möchte Sachen nicht hergeben?

3 Antworten

Schon die Abfolge der einzelnen Handlungen bei der Inbesitznahme des Zimmers ist äußerst dubios. Du ziehst ein, wohnst dort, die Unterkunft ist garnicht vermietungsfähig, das ignorierst du, nimmst es also billigend in Kauf, mietest also wie gesehen, erstellst kein Wohnraumübergabeprotokoll, du stellst keine Termine bis wann die Wohnung nun fertig gestellt sein soll, bezahlst für xx Tage eine Miete und verschwindest wieder mit Sack und Pack ohne ordentlich oder außerordentlich fristlos und vorallem SCHRIFTLICH zukündigen.

Die drei Säulen eines mündlichen Mietvertrages sind hier klar erkennbar: Mietbeginn, Inbesitznahme der Mietsache, und Bezahlung der Miete. Auch wenn ein schriftlicher Mietvertrag beabsichtigt war, ist der mündlich real wirksam und gilt eigentlich immer noch. Daher ist die Forderung der Vermieterin nach Mietzahlung aus mietrechtlicher Sicht völlig in Ordnung.

Aus der Nummer kommst du nur raus, wenn du sofort schriftlch kündigst, fristlos geht auch mit der Begründung die Unterkunft ist nicht bewohnbar infolge Sämnisse der Vermieterin oder du einigst dich mit der Vermieterin einvernehmlich auf eine Vertragsauflösung. Da müsstest du ihr aber auch ein finanzielles Angebot machen.

Gerhart  23.08.2023, 22:27

Nachtrag: Deinen Ordner kriegst du mit Sicherheit - du bist immer nnoch Mieter, ob du wohnst oder nicht. Wie wäre es mit einer einstweiligen richterlichen Anordnung, wenn du nicht in die Wohnung gelassen wirst?

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Bei jedem Mietvertrag hast du eine Mindestkündigungsfrist. Du hättest die Miete nach Ankündigung stark reduzieren können, aber du kannst nicht einfach abhauen.

FouLou  23.08.2023, 20:09

Welchen Mietvertrag?

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Bellerosea 
Fragesteller
 23.08.2023, 20:10

Es ist kein Mietvertrag entstanden!!!

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Bellerosea 
Fragesteller
 23.08.2023, 20:14
@Rheinflip

Und ich habe für die 8 Tage sogar die Hälfte der Miete bezahlt. Trotz der Umstände, die sie eigentlich beheben wollte!

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Rheinflip  23.08.2023, 20:30
@Bellerosea

Sie ist nicht berechtigt irgendetwas von dir zurückzuhalten allerdings kann es sein dass du die Miete zahlen musst Punkt frag mal einen Anwalt

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Bellerosea 
Fragesteller
 23.08.2023, 20:48
@Rheinflip

Das ist auch nicht das Ziel! Ich möchte nur meine Sachen. Als Vermieterin ist/war Sie allerdings dazu berechtig dafür zu sorgen, das die Wohnung/Zimmer etc. ordnungsgemäß sind. Ob mündlich vereinbart oder schriftlich. Das habe ich jetzt getan.

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Bellerosea 
Fragesteller
 23.08.2023, 20:48
@Bellerosea

Dazu kommt noch das eben kein Mietvertrag entstanden ist. Bitte aufmerksam lesen!

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Rheinflip  08.10.2023, 07:12
@Bellerosea

Wenn du also eingezogen bist und schon einen Abschlag der Miete gezahlt hast, und dann ist was passiert

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Schreiben aufsetzen mit Aufforderung zur Herausgabe der Dinge. Mit Frist.

Und als Einschreiben abschicken (richtiges einschreiben kein Einwurf Einschreiben)

Wenn sie nicht reagiert auf unterschlagung klagen.