Ex-Vermieterin möchte Sachen nicht hergeben?
Hallo,
eine ältere Dame schrieb mich mal an als ich auf Zimmersuche war. Wir lernten uns persönlich kennen und Sie sagte mir für das Zimmer zu.
Nun fragte ich Sie, wann ich den Mietvertrag unterschreiben kann. Daraufhin antwortete Sie mir dass Sie erst einmal auf Urlaubsreisen ist und wir es danach klären können. Ich bot Ihr auch an 1-2 Tage vor Einzug nochmal vorbeizukommen, um den Mietvertrag zu unterschreiben und den Schlüssel für die Eingangstür zu erhalten. Vergebens..Nun zog ich dort ein und Tage vergingen, bis ich Sie wieder darauf angesprochen hatte. Daraufhin antwortete Sie mir, dass Sie den Mietvertrag noch garnicht erstellt hatte und es gemeinsam mit ihrer Enkelin machen würde.
Sie versprach außerdem, dass vor meinem Einzug die Toilette, Dusche und Heizung repariert wird, da diese drei Dinge nicht funktionierten. Als ich einzog war immer noch nichts fertig!
Ich hatte werde Heizung, noch eine unfertige Dusche plus Toilette. Nebenbei hatte ich viele Bewerbungsgespräche und andere Termine, weil ich neu in die Stadt zog.
Ich habe regelmäßig bei Bekannten geschlafen, sodass ich insgesamt nur 8 Tage in der Wohnung war. Ich sagte ihr am Ende des Monats, dass ich ausziehen würde und dass ich nur für die Tage das Geld überweise, wo ich auch anwesend war.
Nun, zahlte ich für die Tage und ging. Leider vergaß ich einen wichtigen Ordner mit Dokumenten von mir, den sie mir nicht geben möchte, da ich ihrer Meinung nach die vollständige Miete zahlen muss plus die Miete für die nächsten 3 Monate. Auf Termine zur Abholung reagiert sie seit Monaten nicht. Und mir sind die Hände gebunden.
3 Antworten
Schon die Abfolge der einzelnen Handlungen bei der Inbesitznahme des Zimmers ist äußerst dubios. Du ziehst ein, wohnst dort, die Unterkunft ist garnicht vermietungsfähig, das ignorierst du, nimmst es also billigend in Kauf, mietest also wie gesehen, erstellst kein Wohnraumübergabeprotokoll, du stellst keine Termine bis wann die Wohnung nun fertig gestellt sein soll, bezahlst für xx Tage eine Miete und verschwindest wieder mit Sack und Pack ohne ordentlich oder außerordentlich fristlos und vorallem SCHRIFTLICH zukündigen.
Die drei Säulen eines mündlichen Mietvertrages sind hier klar erkennbar: Mietbeginn, Inbesitznahme der Mietsache, und Bezahlung der Miete. Auch wenn ein schriftlicher Mietvertrag beabsichtigt war, ist der mündlich real wirksam und gilt eigentlich immer noch. Daher ist die Forderung der Vermieterin nach Mietzahlung aus mietrechtlicher Sicht völlig in Ordnung.
Aus der Nummer kommst du nur raus, wenn du sofort schriftlch kündigst, fristlos geht auch mit der Begründung die Unterkunft ist nicht bewohnbar infolge Sämnisse der Vermieterin oder du einigst dich mit der Vermieterin einvernehmlich auf eine Vertragsauflösung. Da müsstest du ihr aber auch ein finanzielles Angebot machen.
Nachtrag: Deinen Ordner kriegst du mit Sicherheit - du bist immer nnoch Mieter, ob du wohnst oder nicht. Wie wäre es mit einer einstweiligen richterlichen Anordnung, wenn du nicht in die Wohnung gelassen wirst?
Bei jedem Mietvertrag hast du eine Mindestkündigungsfrist. Du hättest die Miete nach Ankündigung stark reduzieren können, aber du kannst nicht einfach abhauen.
Und ich habe für die 8 Tage sogar die Hälfte der Miete bezahlt. Trotz der Umstände, die sie eigentlich beheben wollte!
Sie ist nicht berechtigt irgendetwas von dir zurückzuhalten allerdings kann es sein dass du die Miete zahlen musst Punkt frag mal einen Anwalt
Das ist auch nicht das Ziel! Ich möchte nur meine Sachen. Als Vermieterin ist/war Sie allerdings dazu berechtig dafür zu sorgen, das die Wohnung/Zimmer etc. ordnungsgemäß sind. Ob mündlich vereinbart oder schriftlich. Das habe ich jetzt getan.
Dazu kommt noch das eben kein Mietvertrag entstanden ist. Bitte aufmerksam lesen!
Wenn du also eingezogen bist und schon einen Abschlag der Miete gezahlt hast, und dann ist was passiert
Schreiben aufsetzen mit Aufforderung zur Herausgabe der Dinge. Mit Frist.
Und als Einschreiben abschicken (richtiges einschreiben kein Einwurf Einschreiben)
Wenn sie nicht reagiert auf unterschlagung klagen.
Es ist kein Mietvertrag entstanden!!!