Ex hat Wohnungsschlüssel weggenommen ich komm nicht mehr an meine sachen?

4 Antworten

Es gibt e i n e hilfreiche Möglichkeit,

lieber Yeonike,

wie Du sehr schnell und ebenso leicht wieder in Deine Wohnung kommst: Mit der für Dich als Wohnungsinhaber kostenfreien Hilfe des für Dich zuständigen Amtsgerichts! Dazu brauchst Du als in Deutschland lebender Mieter keinen (teuren) Anwalt. Sondern es genügt, wenn Du selbst in Deiner Person auf dem Amtsgericht vorstellig wirst!

Da Du in Deinem Mietvertrag als Mieter stehst, handelt Deine Freundin unrechtmäßig und verstößt auf elementare Weise gegen unsere Gesetze. Das durch einen Mietvertrag bestehende Recht, sich als Mieter in der angemieteten Wohnung aufzuhalten, ist ein elementares und verbrieftes Grundrecht, das unter dem Schutz unseres Staates steht. Da Deine Feundin ohne DeinnWissen und Dein Einverständnis das Schloss ausgetauscht hat, Dich widerrechtlich aussperrt und Dir den Zugang zur Wohnung verweigert, hat sie sich strafbar gemacht! Denn Du bist immer noch Mieter dieser Wohnung! Ich nehme ja nicht an, dass Du ihr in einem Schriftstück erklärt hast, dass sie nun das alleinige Wohnrecht in Deiner/Eurer Wohnung habe und dass Du Deinen Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt hast, dass Du aus dem Mietvertrag und aus dem Mietverhältnis austreten möchtest. Selbst dann, wenn Du Dich über mehrere Monate inweg nicht mehr an der monatlichen Miete beteiligen haben solltest, rechtfertigt dies nicht, dass Deine Freundin Dir den Zugang zu Deiner Wohnung verwehrt!

Gehe daher zu Deinem zuständigen Amtsgericht und erkundige Dich bitte, an welche Stelle Du Dich dort zu wenden hast. Es ist dies eine Stelle, an der Du zu jeder Zeit vorstellig werden kannst und zu der Du keinen Termin brauchst, weil Gefahr im Verzug und Not am Mann ist, da Du nicht mehr in Deine Wohnung kannst, sodass Du vom Gericht sofortige Hilfe erhalten wirst!

Die Hilfe erfolgt durch ein Schriftstück, das Dir das Gericht aushändigen wird und mit diesem Du bei Deiner Freundin in Deiner Wohnung bzw. bei Deinem Vermieter vorstellig wirst. Durch das Vorzeigen des Schriftstücks ist Deine Freundin gesetzlich und rechtlich verpflichtet, Dir s o f o r t i g e n Zugang zu Deiner Wohnung zu gewähren und Dir den dazu nötigen Schlüssel auszuhändigen! Dieses Schriftstück ist praktisch der unsichtbare Schlüssel, um Dir wieder Zugang zu Deiner Wohnung zu geben!

Sollte Deine Freundin sich weigern, Dich in Deine Wohnung zu lassen und Dir den Zugang in Deine Wohnung nicht gewähren und Dich weiterhin aussperren so gehe sofort mit diesem Schriftstück zur Polizei! Am Besten, Du rufst in diser Situation, wenn Du vor Deiner verschlosener Wohnungstüre stehst, umgehend die Polizei, die 110 an, schilderst kurz, dass Du über das Schriftstück des Gerichts verfügst, das Dir den Zugang zu Deiner Wohnung ermöglicht und dass Deine Freundin sich widerrechtlich weigert, Dich in die Wohnung zu lassen! Innerhalb der nächsten 10 min. stehen dann die Polizeibeamten vor Deiner Wohnungstüre. Sollte Deine Freundin auch auf Aufforderung der Polizei nicht öffnen, werden die Beamten einen Schlüsseldienst beauftragen, der sofort kommt und das Schloss austauscht bzw.für Dich die Türe öffnet.

Das Schriftstück bei Gericht wird Dich nichts kosten. Diese Kosten wird sich das Gericht bei Deiner Freundin holen! Wie es mit den Kosten des Schlüsseldienstes ausschaut, weiß ich nicht, da ich einen solchen bisher nicht gebraucht habe. Aber ich nehme an, wenn der Firmeninhaber des Schlüsseldienstes das gerichtliche Schriftstück sieht, das beweist, dass Dich Deine Feundin widrrechtlich in Not gebracht hat, wird er von dieser die entstandenen Kosten einfordern. Sodass Dir am Ende dann keine Kosten wegen des frevelhaften und strafbaren Verhaltens Deiner Freundin entstehen!

Leider ist es so, dass nur sehr gewiefte Menschen im Mietrecht, vor allem Mietnomaden, diese Vorgehensweise mit dem kostenlosen Schriftstück und der Hilfe durch das (Amts)Gericht Bescheid wissen und die Allgemeinheit glaubt, nur ein teurer Anwalt etc. und langmonatige Gerichtsverfahren können in diesem Fall helfen. Aber so ist es nicht!

Dies, lieber Yeonike, ist mein Ratschlag, den ich Dir als jahrzehntelange Vermieterin und ebenso mehrjährige Mieterin geben kann!

Ich wünsche Dir Glück und die Courage, die Sache, wie oben beschrieben, anzugehen! Du wirst feststellen, dass Dir dabei sehr zielgerichtet geholfen wird!

Mit herzlichen Grüßen und Wünschen für Deine Zukunft!

Regilindis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schreiben als Einschreiben mit Fristsetzung zwei Wochen mit Bekanntgabe eines Termins auf Herausgabe der Sachen. Du hast auch als Mitbewohner Rechte; sie behält Dein Eigentum zurück. Du kannst auch zu einem normalen Beratungsgespräch bei der Polizei gehen.

Die Katzen sind DEINE.

Nimm UNBEDINGT jemanden mit, der beim Ausräumen dabei ist. Auch SIE, wenn möglich. So kann sie am Ende nicht behaupten, dass während ihrer Abwesenheit was zerstört oder geklaut wurde.

Wenn sie Dich "einfach so" aus dem MV nehmen konnte, hat sie Dich angelogen. Du hättest einen MV nachträglich unterschreiben müssen, das hast Du nie. Wahrscheinlich standest Du nie drinnen.

Yeonike 
Fragesteller
 09.02.2024, 14:03

Doch ich stehe als Mitmieter im MV drin

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Sie kann dich juristisch wirksam nicht eigenmächtig aus dem Mietvertrag nehmen. Du kannst juristisch einen Schlüssel bei ihr einfordern, wenn sie es anders nicht kapiert.

Dann ruf den Schlüsseldienst, weise dich aus und lass ein neues Schloss einsetzen.

die Frage ist, ob Du noch vertraglicher Mieter bist. Wenn Du nicht gekündigt hast, kann n.m.M. Deine Ex Dich nicht aus dem Mietverhältnis entfernen. Du wärest also noch Mieter. Dann hast Du hoffentlich ein Exemplar des von Dir mit unterschriebenen Mietvertrages, um ggf. Dein Mietverhältnis beweisen zu können.

In diesem positiven Fall kannst Du einen Schlüsseldienst beauftragen und die Türe öffnen lassen. Dann holst Du Dir alles raus, was Dir gehört.

Yeonike 
Fragesteller
 09.02.2024, 12:26

Sie meinte zu mir, sie hat den Immobilienmaklern schon gesagt ich würde dort seit 1.1 nicht mehr wohnen. Dabei hab ich davon weder ein Bescheid bekommen noch habe ich etwas schriftlich unterschrieben. Ein schriftliches Exemplar vom Vertrag mit meiner Unterschrift habe ich natürlich.

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Silencer1975  09.02.2024, 12:27

er hat ja nichts unterschrieben. Ein Vermieter kann ja jemanden nicht einfach so in ein MV aufnehmen, ohne von ihm eine Unterschrift zu erhalten. Und deshalb auch auf GAR KEINEN FALL den Schlüsseldienst beauftragen. Das wäre Hausfriedensbruch, wofür sie ihn anzeigen könnte. Es ist NICHT seine Wohnung, aber es ist sein Eigentum in dieser - und dieses hat sie heraus zu geben (siehe meine Antwort) Ich hatte diesen Fall 1:1 (ich war die Ex, mein Freund ist ausgezogen, stand nicht im MV), ich habe mich vorher informiert, wo seine und meine Rechte liegen. Er hatte noch n Schlüssel und kam dann unangemeldet vorbei, wenn ich nicht da war.

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Yeonike 
Fragesteller
 09.02.2024, 12:34
@Silencer1975

Doch ich stehe ja als Mitmieter im Vertrag drin. Demnach ist es doch auch MEINE Wohnung oder nicht?

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Silencer1975  09.02.2024, 12:40
@Yeonike

ah, ich habe es so verstanden, dass Du nie was unterschrieben hast. Ruf doch einfach mal den Vermieter an :) Denn DANN sieht es noch mal anders aus. Dann ist es auch DEINE Wohnung. Und Du könntest sie anzeigen.

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