EWE Glasfaserverlegung durch Privatweg, gab es Probleme?
Derzeit läuft bei uns eine Werbekampagne, um Kandidaten für einen (jetzt noch kostenlosen) Glasfaseranschluss zu gewinnen. Zu meinem Haus führt ein 75 m langer Weg über ein Privatgrundstück (das mir nicht gehört, ich habe aber Wegerecht und die Pflicht, mich anteilig an entstehenden Wartungskosten zu beteiligen). An dem Weg liegen 4 Häuser.
Würden die überhaupt hier verlegen? Dürfen die einfach die Pflasterung aufreißen für die Verlegung? (hat mich viel Geld gekostet und kann nur hoffen, dass die nachher wieder ordentlich hergestellt wird)
Der Werber sagte, das sei alles zu machen. Ich bin mit meinem derzeitigen dsl-Anschluss eigentlich für meine Bedürfnisse gut versorgt. Wie ist es mit Störungen bei EWE Glasfaser?
1 Antwort
Du musst ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrt und Leitungsrecht haben, dass das möglich ist. Du solltest feststellen, ob das zu Deinem Wegerecht gehört, das Leitungsrecht.
Und der, der es verursacht, also in dem Fall Du, muss dann auch die Kosten für die Pflasterung übernehmen.
Wenn Du Glasfaser möchtest, dann solltest Du die anderen Anlieger fragen, ob sie auch mitmachen wollen.
Da würde ich mir das Kleingedruckte sehr genau anschauen. Weil der Werber wohl nur seine Provision sieht und nicht alles, was rechtlich dran hängt.
Ich hatte kürzlich 2 Fälle, wo die Telekom auf einer Anliegerstraße, die allen Anliegern gemeinsam gehört, nicht für einen der Eigentümer das Telefonkabel verlegen wollte, weil er kein notariell eingetragenes Leitungsrecht hat. Weil die Telekom wegen sowas schon verklagt wurde und vor Gericht verloren hat.
Wenn der Vertrag so ist, dann würde es ja passen, aber ich bezweifle das, dass das rechtlich richtig ist.
Wie gesagt: Lese sehr genau, was Du unterschreibst und wenn sie dann nicht liefern können, weil sie nicht in die Straße rein dürfen, dann ist das deren Problem. Das soll es aber auch bleiben, sonst hast Du es vielleicht an der Backe.
Danke für die schnelle Antwort. Der Werber meinte, sie hätten auch das Recht, durch Privatgelände zu verlegen. Aber da habe ich eben Zweifel. Wenn ich mich jetzt entscheide, sollen mir keine Anschlusskosten entstehen, was ja bedeuten würde, dass die EWE auch die Wiederherstellung der Pflasterung übernehmen müsste.