ERWISCHT BEIM SCHWAWZ FAHREN; GESAGT VERGESSEN-> KEIN TICKET; WAS NUN?

9 Antworten

Du musst die volle Strafe zahlen. Logisch.

Es steht ja auch ein Datum drauf.

auch noch lügen, solche leute mag ich. zahl die 40 euro und fertig. und da hilft gebrüll auch nichtt.

warte einfach die post der BVG ab..

Du musst 40 Euro zahlen, wenn du nicht innerhalb weniger Tage ein - für die kontrollierte Fahrt - gültigen Fahrschein nachweisen kannst. Das geht also nur, wenn der Zeitstempel korrekt ist, oder du eine gültige Zeitkarte vorzeigst. Da dú diese nicht hast. fällt der Höchstbetrag an. Im Wiederholungsfall (also beim 3. "Erwischen ohne Fahrschein) bekommst du eine polizeiliche Anzeige.

Wenn Du keinen Fahrschein hattest und in Nachhinein auch nicht nachweisen kannst, dass Du irgendeine Zeitkarte hast, die Du nur vergessen hattest, bezahlst Du 40,00 €.

Gruß Matti