Erstes mal Schwarzfahren, Anzeige?

2 Antworten

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist. 

Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr. 

Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt. 

Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt. noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand). 

Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...) 

so wird das VU oder die involvierte Polizei schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten. 

Erst dann wird über eine Strafe verhandelt!

Woher ich das weiß:Recherche
Dennnissan 
Fragesteller
 26.04.2021, 13:35

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Weißt du zufällig auch, ob ich eventuelle Briefe, die nicht zugestellt werden konnten, an der Polizeiwache abholen kann?

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Kakuzo  26.04.2021, 13:37
@Dennnissan

Wenn du Briefe der Polizei zur Vorladung meinst solltest du diese auch in dem dafür zuständigen Abschnitt abholen können ja.

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Na ja, grundsätzlich gilt “ lass dich nie erwischen“ . Und wenn doch? Dann renn !! .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung