Erstantrag fahrerlaubniss MPU?

1 Antwort

Guck nochmal in deine Unterlagen, die Anordnung kann unmöglich vom Ordnungsamt gekommen sein, sondern sie kommt von der Fahrerlaubnisbehörde.

Meine Frage, ist diese Anordnung überhaupt zulässig?

Wenn die Zweifel der Behörde begründet sind, ist sie selbstverständlich zulässig.

Der Grund ist strafloser betäubungsmittelkonsum vom Jahre 2016.

Der Grund wird ganz sicher ein anderer sein. Ist bei dir eine Abhängigkeitserkrankung bekannt? Oder bist du mehrfach mit Drogen aufgefallen?


Nissa18257 
Fragesteller
 27.09.2023, 01:52
Im Jahre 2016 wurde mir nur der Konsum und auch das einzige Mal nachgewiesen. "Es ist zu prüfen ob Frau... noch weiter konsumiert. 
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nancycotten  27.09.2023, 04:02
@Nissa18257

Das klingt nach einem fachärztlichen Gutachten und nicht nach einer MPU-Anordnung. Kannst du das Schreiben der Behörde hier mal anonymisiert einstellen oder zumindest den Text mit § wiedergeben?

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Nissa18257 
Fragesteller
 27.09.2023, 12:40
@nancycotten

"Sie werden daher gemäß § 14 Abs.2 Nr.2 fahrerlaubnis Verordnung i.V.m. Nr.9.1 der Anlage 4 FeV aufgefordert, ein Gutachten einer medizinischen psychologischen Untersuchungsstelle beizubringen."

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nancycotten  28.09.2023, 01:32
@Nissa18257

Tatsächlich eine MPU-Aufforderung. Ich bin bisher von Cannabis ausgegangen, darum meine Rückfrage: um welche Drogen geht es denn genau?

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nancycotten  29.09.2023, 01:36
@Nissa18257

Ups ok, dann ist die Sache leider klar. Jeglicher Konsum harter Drogen schließt die Fahreignung aus und führt damit unweigerlich zu einer MPU-Aufforderung. Es bleibt die Frage, wie lange die Behörde diese Information verwerten kann... Hast du noch weiter konsumiert oder bist du schon länger clean von Drogen? Falls du nichts mehr konsumierst, könntest du eine Haaranalyse machen lassen und diese bei der FEB vorlegen. Evtl. verzichten sie dann auf die MPU da die Sache ja schon 7 Jahre her ist (hat schon bei einigen Probanden geklappt), oder es wird wenigstens nur noch ein FÄG gefordert. Falls es doch zur MPU kommt, brauchst du Abstinenznachweise von mind. 6 Monaten.

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