Ersatzprüfung Gymnasium Bayern?
Ich bin relativ häufig krank und das war auch heute wieder der Fall. Jetzt schreibt mir ein Kollege, dass die Sozialkunde-Lehrerin mich zur Ersatzprüfung reinholen möchte wegen zu vielen Fehlstunden. Wir haben eine Stunde die Woche und ich hab ca. 4 mal dieses Halbjahr gefehlt. Ich bin in der 11. Klasse eines Gymnasiums in Bayern.
Zählt diese Ersatzprüfung wie eine ganz normale mündliche Note? Mitarbeit, Referat, Stegreifaufgabe, etc.
1 Antwort
Wenn Du damit mehr als einen Leistungsnachweis versäumt hast, geht das nach § 27 (2) Satz 2 GSO in Ordnung.
Die Gewichtung richtet sich regelmäßig danach, wie viele versäumte Leistungsnachweise damit ersetzt werden. Bei zwei unangekündigten Leistungsnachweisen würde die Ersatzprüfung wie zwei mündliche Noten gewertet.
Meines Wissens schreibt die GSO (beim G8) für jedes Halbjahr mindestens 3 kleine Leistungsnachweise vor.
Da bin ich mir eben nicht sicher, wir haben dieses Halbjahr keine Ex geschrieben und das wird wohl auch nicht mehr kommen. Ich hätte in der Stunde heute ein Protokoll schreiben sollen, da sucht sie sich immer spontan aus wen sie dran nimmt. Und an sich hat sie ja genug Zeit, um eine Mitarbeitsnote von mir zu erstellen. Danke für deine Hilfe :)