Erlaubt?

4 Antworten

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Die Frage ist hier schon 36 mal beantwortet worden...

Solange die Klinge mit handelsüblichen Werkzeugen schärfbar ist, stuft das BKA das Messer weiterhin als Butterflymesser im Sinne des Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.3 WaffG ein (siehe dazu u. A. Feststellungsbescheid Z-388).

Somit handelt es sich um eine verbotene Waffe im Sinne des § 2 Absatz 3 WaffG, der Besitz ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).

Und ja, "Trainer" aus dem Metall werden in der Regel (im Prinzip immer) als verbotene Waffe eingestuft - Löcher genügen nicht, um ein Anschleifen effektiv zu verhindern.

Mal abgesehen, dass das nach ziemlichem Billigzeug aussieht...

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Wenn er den deutschen Vorgaben entspricht, die an einen Trainer gestellt werden?

Also

  • nicht Scharf
  • nicht spitz
  • nicht scbärfbar

Und bevor wieder kommt "mit Löchern kann man nicht schärfen"..

https://m.youtube.com/shorts/GMUNPFOJipE

Von Experten Answer1234567 und ES1956 bestätigt

Nein. Die Klinge ist aus Metall, die kann spitz/scharf gefeilt werden.

Damit wird es in der Regel vom BKA und vor Gericht so bewertet wie ein echtes Balisong.

Somit: In DE ist jeglicher Umgang damit verboten. Also auch schon der Erwerb oder der Besitz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Schwierig, wenn polizei und richter gerade keine gute laune haben könnten sie behaupten dass man das schärfen könnte.
Weil es gibt juristen die sagen dass es ausreichend ist wenn das mit hausmitteln zu schärfen ist.

Gut, das ist ne sehr weite definition, weil wenn man das in ein messer schleifen kann, kann man auch z.B. eine brille in ein messer schleifen. Im prinzip jeden metallgegenstand kann man ja mit schleifpapier in ein messer schleifen. Sogar viele plastik gegenstände wenn das plastik robust genug ist. Das ist also alles irgendwo interpretationssache. Kommt drauf an an welche polizisten und richter du gerade gelangst.


ES1956  23.05.2024, 09:17
Weil es gibt juristen die sagen dass es ausreichend ist wenn das mit hausmitteln zu schärfen ist.

Nicht irgendwelche Juristen sondern die Verwaltungsvorschrift zum WaffG.

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jort93  23.05.2024, 15:27
@ES1956

Das sind irgendwelche Juristen, ja.

Verwaltungsvorschrift ist kein Gesetz.

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jort93  23.05.2024, 16:11
@ES1956

Joa ist halt so...

Auf die gerichte haben verwaltungsvorschriften absolut keinen einfluss.

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Leestiger  23.05.2024, 23:30
@jort93

Ganz einfach - WaffG

5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde

Und diese Behörde ist das BKA!

Und das hat in einem Feststellungsbecheid zu so einem Metall Trainer klar die Waffeneigenschaft ( genauer gesagt "verbotene Waffe") festgestellt, wenn mit einfachen Mitteln das zu schärfen ist.

Wer! sollte das also in Frage stellen ( können)?

Der Drops ist gelutscht, "Trainer" bedeutet doch nicht auf der ganzen Welt das selbe mit den selben Eigenschaften!

Einen Scheiss also was eine Verwaltunbsvorschrift sagt!

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jort93  24.05.2024, 00:06
@Leestiger

Der unterschied ist das der trainer den das bka betrachtet ist völlig unterschiedlich ist als der in der frage, also nicht relevant.

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Leestiger  24.05.2024, 02:31
@jort93

Träume weiter, der ist auch aus Metall und damit schärfbar, oder etwa nicht?

Das muss der Verkäufer weder dazu schreiben noch verneinen, was manche Verkäufer auch machen,..

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jort93  24.05.2024, 02:33
@Leestiger

Wenn das verboten wäre, könnte man allerdings auch die verkäufer dafür bestrafen. Und auch große hersteller wie böker bieten solche trainer hier in deutschland an.

Was hat metall damit zu tun? Man kann auch ein messer aus plastik, stein oder keramik herstellen.

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Leestiger  24.05.2024, 03:59
@jort93

Du kapierst es immer noch nicht?

Messer herstellen? - JA, problemlos, ist erlaubt!

Butterfly herstellen ?- schon der Versuch ist strafbar!

Und wie das hier seit Jahren gesehen wird?

https://messerforum.net/threads/bokhammer-cs-go-butterfly.135456/

https://www.gutefrage.net/frage/butterfly-trainings-messer---anzeige-von-der-polizei

Damit beende ich das, du verstehst es einfach nicht, weil du immer wieder erlaubte Schneidwerkzeug und verbotene Waffen gleichsetzt!

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jort93  24.05.2024, 07:27
@Leestiger
Butterfly herstellen ?- schon der Versuch ist strafbar!

Na dann muss mal wer böker verknacksen... Die machen nämlich solche trainer.

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ES1956  24.05.2024, 10:24
@jort93

Viel Spaß vor Gericht mit DEM Argument.

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Leestiger  24.05.2024, 10:35
@jort93

Du hast die Links entweder nicht gelesen oder nicht verstanden wenn du es immer noch nicht kapiert hast.

Und Niemand hindert dich daran, Böker anzuzeigen...

Mit Metallhandwerk hast du auf alle Fälle nichts zu tun, sonst würden nicht so Aussagen kommen, man könne Metall nicht bearbeiten, sprich schärfen und immer wieder legale Messerherstellung mit Herstellung illegaler Waffen für das selbe zu halten..

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jort93  24.05.2024, 10:54
@Leestiger

Ich habe nie behauptet das man metell nicht bearbeiten kann. Ich habe sogar das genaue gegenteil behauptet, nämlich das man quasi jedes stück metall zu einem messer machen kann.

Du hast wohl meine kommentare nicht gelesen.

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Leestiger  24.05.2024, 11:07
@jort93

Und trotzdem behauptest du steif und fest dass die BKA Aussage "kann mit einfachen Mitteln (Feile,Schleifscheibe) nicht auch auf dieses Teil zutreffen würde wenn es deshalb vor Gericht geht...

Wie hat man dem einen, der zu 600€ verdonnert wurde und Einspruch einlegen wollte (war übrigens nicht so eins wie im BKA- Feststellungsbescheid, weil du immer wieder meinst alle anderen "Trainer" wären anders .) mitgeteilt:

"Sehr geehrter Herr xy,

gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.3 ist der Besitz von Butterflymessern verboten und strafbar. Soweit Sie sich im Irrtum befanden, ist dieser Irrtum vermeidbar und die Tat dennoch strafbar. Sie hätten sich nicht auf die Auskunft des Verkäufers verlassen dürfen, sondern hätten sich anderweitig, z.B. durch Auskunft bei der zuständigen Behörde informieren müssen. Aus Kostengründen wird die Einspruchsrücknahme empfohlen, zumal die Strafe in der Hauptverhandlung auch höher ausfallen könnte.

Mit freundlichen Grüßen"

REALITÄT, aber der verweigert du dich ja...

Nochmal -"Drops gelutscht".

Hör bitte auf hier dem Fragesteller zu suggerieren das könnte gutgehen, der ist hinterher schlimmstenfalls vorbestraft, das ist kein Spass!

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jort93  24.05.2024, 11:12
@Leestiger

Das messer in der frage hat nicht viel mit dem messer in dem festellungsbescheid zu tun. Es ist komplett anders.

Das einzige was es gemeinsam hat ist das es aus metall ist und einen ähnlichen aufbau hat. Aber ansonsten ist alles anders, "klingen"profil, dicke, die löcher, die spitze, die form, das aussehen, die bewerbung...

Es könnte gut gehen.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M schreibt auch

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/anzeige-wegen-butterflymesser-verstoss-gegen-das-waffengesetz/

Darüber hinaus kann man im Internet auch sogenannte Butterfly-Trainer bestellen. Diese haben anstatt einer Klinge ein stumpfes Metallstück zwischen den Griffen, dass weder zum Schneiden noch zum Stechen geeignet ist. Der Zweck dieser Gegenstände ist, mit den Griffen die aus Film und Fernsehen bekannten Flips und Fingerübungen ausführen zu können, ohne gesetzliche Bestimmungen zu verletzen. Dasselbe gilt für sogenannte Butterfly-Kämme

Mit einem beispielbild sehr ähnlcih dem der frage

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Leestiger  24.05.2024, 14:04
@jort93

Viel Glück dem Deppen, der darauf vertraut dass bei einem Prozess und Uneinigkeit nochmal das BKA als entscheidende Stelle angerufen wird und die diesmal sagt: "also das kann man nicht schärfen"..

Denn immer noch nicht hast du kapiert was "nicht spitz, nicht scharf und nicht schärfbar" bedeutet und was das BKA in seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt!

Ist es nur spitz - verboten!

Ist es nur scharf aber nicht spitz -verboten !

Ist es schärfbar aber weder spitz noch scharf -verboten,!

Du tust immer so als mùsse alles zusammen zutreffen, erst dann wäre es verboten!

Für dich wäre auch das ein Trainer, weil er ja nicht spitz ist?? Und du denkst das BKA würde dann auch so entscheiden?

https://cdn11.bigcommerce.com/s-blqh8ck/images/stencil/1280x1280/products/5267/23343/IMG_2603__44339.1637650701.jpg?

Ist doch nicht spitz, oder???

Ganz einfach - kann ich an dem Teil mit einer Feile eine scharfe Kante erzeugen, dann nennt man das schärfen - und dann ist es ein verbotenes Messer mit Faltgriffen

Was an den Entscheidungsgrùndrn des Beispielmessers wie das BKA entscheidet verstehst du immer noch nicht?

Und dein zitierter Anwalt ist Fachanwalt im Bereich WaffG und schreibt sowas?

Ein Butterfly unterliegt eben nicht nur einem Führungsverbot wie bestimmte einhändig zu öffnende Messer, sondern ist ähnlich wie ein Schlagring, Fallmesser oder Faustmesser in jedem Fall illegal und darf grundsätzlich nicht im Besitz sein (auch nicht in einem verschlossenen Behältnis). Ein berechtigtes Interesse gibt es nicht...

Wäre mir neu dass Jäger wegen ihres berechtigten Interesses keine Faustmesser mehr haben dürfen, und ich bin kein Anwalt sondern hab halt die Waffensachkunde...

Nochmal ganz langsam:

(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde.

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jort93  24.05.2024, 14:10
@Leestiger

Naja, da steht ähnlich wie ein Faustmesser, nicht genau wie ein Faustmesser, also gehe ich davon aus das dich das mit dem berichtigten Interesse nicht aus Faustmesser bezieht, immerhin geht es in dem Artikel um butterfly Messer.

Wie gesagt, das Messe in der Frage hat fast nichts mit dem Messer in dem BKA Festellungsbescheid gemeinsam. Das in dem BKA Festellungsbescheid war ja extra dafür gemacht geschärft zu werden, und ist in Prinzip in wenigen Minuten, mit dem richtigen Werkzeug in wenigen Sekunden, zu einem Messer gemacht.

Irgendwo muss man halt ne Grenze ziehen was man nicht mehr als Messer bezeichnet, kann ja nicht jedes Stück Metall(oder auch robustes Plastik) ein Messer sein.

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Leestiger  24.05.2024, 14:21
@jort93
Das in dem BKA Festellungsbescheid war ja extra dafür gemacht geschärft zu werden

Unsinn, immer noch nicht verstanden, dass das nur "noch dazu kommt" ?

Um es abzukürzen:

Wäre es dann für dich OK, wenn ich nach Österreich fahren, mir dort im erstbesten Laden ein echtes Butterfly kaufe, dieses dort an der Spitze abrunden lasse und die Schneide auf 2mm Breite stumpf schleifen lasse?

Und noch ein paar Löcher rein, die bis 2mm an den Rand gehen?

Dann ist es doch für dich nicht spitz und nicht scharf und das reicht für dich völlig aus weil du ja ernsthaft glaubst wegen der Löcher kriege man das nicht mehr scharf und damit sei das kein echtes Messer mehr.

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jort93  24.05.2024, 14:32
@Leestiger

In so einem Festellungsbescheid gibt es fast immer mehre Gründe die zu der Entscheidung führen... Nicht nur der eine Satz.

Nein das wäre auch nicht zu Vergleichen, weil es nicht, wie das in der Frage, nur ein komplett flaches Stück Metall ist. Das hätte dann ja bereits das korrekte Profil.

Du könntest dir ein butterfly Messer in Österreich kaufen, die Klinge in den Müll werfen, ein Stück Flachstahl kaufen, das halbwegs in Form sägen (aber ohne spitze), Löcher Reinbohren und das einbauen. Dann wäre das Vergleichbar.

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