Erklärung wegen Inzest Adoption?

4 Antworten

Das ist doch nur bei Blutsverwandten der Fall oder ?

Verboten ist es auch bei Schutzbefohlenen, die von Dir abhängig sind.

Was bei Adoptiveltern und deren Adoptivkindern oder bei Heimbetreuern und deren Heimkindern oder bei Lehrern und deren Schülern etc. auch der Fall wäre.

  

Der Tatbestand kann auch dann verwirklicht werden, wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoptionerloschen ist. 

Da geht es darum, dass es ja immer noch biologisch Deine Kinder und somit Blutsverwandte sind. Es wäre also biologisch gesehen weiterhin Inzucht, selbst wenn man sein Kind z.B. durch Adoption anderen Eltern überlassen hat.


painy2004 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 07:16

Aaa okay verstehe danke !!!! Sehr gut erklärt

Ich verstehe das so:

Wenn die biologische Mutter das Kind adoptieren lässt, ist sie nach dem BGB nicht mehr die Mutter.

Wenn sie dann aber mit ihrem "Ex-Sohn" Sex betreibt, erfüllt sie trotzdem den Straftatbestand.

Die Mutter verletzt durch den Geschlechtsverkehr mit dem Adoptivsohn ggf. ihre Fürsorgepflicht, was u.U. die Adoption gefährdet.

Bezogen auf Deutschland.

Inzest im Sinne von Geschlechtsverkehr unter Blutsverwandten liegt jedoch nicht vor.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

würde sagen eher missbrauch von schutzbefohlenen.