Erklärung wegen Inzest Adoption?
Hallo…
habe gerade was von einer Mutter gelesen, die Inzucht mit dem Adoptivsohn gehabt haben soll…. Ich Check das nicht ganz…. Das ist doch nur bei Blutsverwandten der Fall oder ?
im Wikipedia steht folgendes, was ich nicht wirklich kapiere, was damit gemeint ist. Kann mir da jemand helfen ? Vielen Dank.
Der Tatbestand kann auch dann verwirklicht werden, wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoptionerloschen ist.
4 Antworten
Das ist doch nur bei Blutsverwandten der Fall oder ?
Verboten ist es auch bei Schutzbefohlenen, die von Dir abhängig sind.
Was bei Adoptiveltern und deren Adoptivkindern oder bei Heimbetreuern und deren Heimkindern oder bei Lehrern und deren Schülern etc. auch der Fall wäre.
Der Tatbestand kann auch dann verwirklicht werden, wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoptionerloschen ist.
Da geht es darum, dass es ja immer noch biologisch Deine Kinder und somit Blutsverwandte sind. Es wäre also biologisch gesehen weiterhin Inzucht, selbst wenn man sein Kind z.B. durch Adoption anderen Eltern überlassen hat.
Ich verstehe das so:
Wenn die biologische Mutter das Kind adoptieren lässt, ist sie nach dem BGB nicht mehr die Mutter.
Wenn sie dann aber mit ihrem "Ex-Sohn" Sex betreibt, erfüllt sie trotzdem den Straftatbestand.
Die Mutter verletzt durch den Geschlechtsverkehr mit dem Adoptivsohn ggf. ihre Fürsorgepflicht, was u.U. die Adoption gefährdet.
Bezogen auf Deutschland.
Inzest im Sinne von Geschlechtsverkehr unter Blutsverwandten liegt jedoch nicht vor.
würde sagen eher missbrauch von schutzbefohlenen.