Erkennungsdienstliche Behandlung Erfahrung?

2 Antworten

Eine Vorladung ist nur eine Vorladung. Du wirst nicht gezwungen hinzugehen und kannst den Termin verweigern. Des Weiteren bist Du nicht verurteilt, sondern wirst verdächtigt eine Straftat begangen zu haben. Als verdächtigte Person musst Du erstmal garnichts tun. Falls Du zu der Vorladung erscheinen solltest, dann liegt es natürlich im Ermessen der verantwortlichen Personen, ob Du erkennungsdienstlich behandelt wirst. Rechtlich betrachtet ist die lage zur ablehnung einer solchen behandlung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Normalerweise kann Dir so etwas nur angeordnet und nicht auferzwungen werden, was wiederum heißt, dass Du es verweigern kannst ... jeodch werden die Verantwortlichen in einem solchen Fall möglicherweise auf alternativen zurückgreifen. Wie der genaue Ablauf stattfindet und wie es mit der Rechtslage ausschaut, da kommt es wie gesagt auf das Bundesland an.

Du könntest vielleicht Deinen Anwalt fragen bevor Du Dich in ein Verhör begibst und wie Du am besten Vorgehen kannst.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Hobby – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer
microshite 
Fragesteller
 25.04.2024, 23:43

Ja es wurde Akten Ansicht beantragt, aber es dauert schon drei Monate. Aber ich weiß ich hab niemand verletzt und die Polizei übertreibt auch meist. natürlich werde ich nicht bei der Polizei absagen, weil das läuft ja über einen Anwalt.

1
PumPum2004  25.04.2024, 23:53
@microshite

Okay. Das mit dem übertreiben habe ich selber schonmal erlebt, ich verstehe was Du meinst 😅. Ich hatte keinen Anwalt, sondern habe eine Email an die Sachbearbeiterin geschrieben um meine Position zu erläutern und darum gebeten, den Termin abzusagen. Letzendlich habe ich von der Sachbearbeiterin eine Email erhalten, dass der Termin abgesagt wurde und ab dann habe ich auch nie wieder irgendwas von dem Fall seitens der Verantwortlichen gehört. Wenn es so ist wie Du beschreibst, dann denke ich, dass Du Dir keine Gedanken machen musst. Du hast einen Anwalt an Deiner Seite und an den kannst Du Dich wenden, falls es doch mal brenzlich werden sollte (was laut Deiner schilderung, meiner Ansicht nach sehr unrealistisch ist).

Viel Erfolg beim klären der Angelegenheit!

0
superseegers  26.04.2024, 00:31

Lieber Pumpun, diese Ansicht ist rechtlich falsch.

Ist die Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten zur Aufklärung einer Straftat erforderlich, so kann diese sogar zwangsweise durchgeführt werden. Da gibt es NICHT die Option "Da gehe ich nicht hin". Auch ein Anwalt kann das nicht verhindern.

In diesem Fall geht es vermutlich eher um Bilder als um Prints.

Wer etwas anderes behauptet kennt die StPO nicht.

2
PumPum2004  27.04.2024, 00:31
@superseegers

Okay, dann habe ich womöglich Falschinformationen verbreitet oder irgendwas falsch gedeutet.

Meines Wissensstandes nach ist es eben nicht verpflichtend zu einer Vorladung der Polizei zu erscheinen, außer wenn es zur Aufklärung einer Straftat beiträgt. Ob da eine Erkennungsdienstliche Behandlung mit inbegriffen ist, spielt keine Rolle. Jedoch muss ausdrücklich Erwähnt werden, dass die Vorladung der Polizei ausschließlich zur Aufklärung einer Straftat stattfindet (unabhängig davon ob Zeuge oder Verdächtiger). Eine Erkennungsdienstliche Behandlung ohne triftigen Grund kann, so wie es mir Vermittelt wurde und wovon ich auch ausgehe dass es richtig ist, von der betroffenen Person abgelehnt werden. Das ist mein Wissensstand dazu.

Falls etwas daran falsch sein sollte, dann lass es mich bitte wissen. Ich möchte keine Falschinformationen verbreiten.

Danke für Deine Hilfe!

Falls ich Falschinformationen verbreitet haben sollte, dann muss ich mich beim Fragesteller dafür entschuldigen!

Viel Erfolg 👍

1
superseegers  27.04.2024, 09:38
@PumPum2004

Für eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung gilt deine Aussage. Aber eben nicht für die 1. Alternative des 81b StPO.

Und nein, die Polizei lädt dazu niemanden auf Blauen Dunst/ ohne Rechtsgrundlage vor. Tat, Tatverdächtiger und Spur zum Abgleichen/Aussage müssen vorhanden sein.

Alles gut, dafür ist ja hier der Schwarm gefragt.

1
PumPum2004  28.04.2024, 11:27
@superseegers

Okay, Danke für die Klarstellung! Dann werde ich mich diesbezüglich nochmal genauer informieren müssen.

Danke!

0

Wenn eine Erkennungsdienstliche Behandlung vorgenommen wird, dann werden Fingerabdrücke abgenommen. Ob man aktuell einen Vergleich hat ist irrelevant.

Allerdings verwundert mich eine ED-Behandlung bei einem gewöhnlichen Beleidigungsdelikt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Strafverfolgung tätig seit 2017
microshite 
Fragesteller
 26.04.2024, 00:39

Steht in der Vorladung, aber es ist doch oft so, dass die ED Behandlung einfach gemacht wird, auch wenn’s unverhältnismäßig isT.

0