Entspricht das der gesetzlichen Arbeitszeit?
Ich mache gerade eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in Wirtschaft und Verwaltung in einem Berufsbildungswerk. Dort haben wir offiziell immer von 07:00 bis 15:50. Obwohl wir laut dem Gesetz von 8 Stunden haben sollen. Aber ja, wir haben 8 Stunden und 50 Minuten, das entspricht ja nicht der offiziellen Arbeitszeit. Dafür haben wir Freitags immer von 07:00 bis 14:30. Habt ihr eine erklärung?
2 Antworten
Pausenzeiten gelten gem. ArbZG nicht als Arbeitszeit.
emesvau
Obwohl wir laut dem Gesetz
Die Frage ist welches Gesetz du genau ansprichst. Zum einen darf man laut ArbZG §3 durchasu bis 10h täglich arbieten solange im Durchschnitt 8h nicht überschritten wird.
Zum anderen geht es hier um Arbeitszeit. Während einer Mittagspause etwa bist du zwar anwesend, es ist aber keine Arbeitszeit. Laut ArbZG §4 musst du bei der Arbeistzeit über 6h mindestens 30min Pause machen.
Ich gehe mal davon aus dass du nicht nur 30min Pause während deiner gesamten Anwesenheitszeit hast womit sich dein Einwand erledigt hätte. Und selbst wenn:
8:20h Mo-Do und 7h am Freitag ergibt ziemlich genau 8h pro Tag.