Energiepauschale fürAzubis?

2 Antworten

Entweder sie wurde dir im September vom Arbeitgeber ausgezahlt oder (falls nicht) dann bekommst du sie, wenn du für das Jahr 2022 eine Steuererklärung abgibst,

ZeframC0ckring  20.03.2023, 14:25

Um Steuern zurück zu bekommen , muss man aber auch Steuern gezahlt haben ;) Das gilt auch für alle anderen Personen. Und man kann generell nur zurück bekommen was eingezahlt wurde, nicht mehr als dieser Betrag.

Wenn du also 3000€ Fahrkosten ausrechnen würdest aber nur 1000€ Steuern gezahlt hast kannst du nicht 3000€ bekommen sondern nur diese 1000€ zurück ;)

Und azubis die im Haushalt der Eltern wohnen haben so oder so keinen Anspruch darauf.

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ZeframC0ckring  20.03.2023, 16:58
@ErsterSchnee

nö, du ... du hast da eine Sache vergessen , und Zwar gilt mit Ausnahme der "Berufliche" Auzubi im Haushalt der Eltern als Kind mit Unterhaltspflicht. Mit Anspruch auf Kindergeld. Und genau an der stelle ist der Azubi in einer Sonderstellung. Das gibt es nur in der Ersten Ausbildung bis max 27 Jahren und im Haushalt der Eltern lebend. Er darf zudem keinen weiteren Job ausüben und ausgeübt haben. Dann ist er ein Unterhaltspflichtiges Kind für die Eltern welche in Vollem Umfang abzüglich anrechenbaren Einkommen voll und Ganz für den Lebensunterhalt des KINDES aufkommen müssen. So haben sie in der Steuererklärung also ein KIND im Haushalt ;) Haushaltszugehörigkeit

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ErsterSchnee  20.03.2023, 17:17
@ZeframC0ckring

Nichtsdestotrotz hatte auch der Azubi am 1.9.2022 einen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Ganz egal, wo er wohnt und wieviel Geld er von seinen Eltern bekommt.

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Theoretisch solltest du es bekommen haben

LUKAS200622 
Fragesteller
 22.02.2023, 15:28

Bis jetzt kam nichts

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ZeframC0ckring  20.03.2023, 17:32
@LUKAS200622

von allein so oder so nicht. Wenn dei AG das nicht ausbezahlt hat , dann musst du das beantragen wie ein Student oder Schulischer Azubi. Da wird dann geklärt warum du es nicht bekommen hast. Da gibt es Gründe die genannt wurden. Nicht Einkommenssteuerpflichtig über deinen AG z.b . Laut deiner Abrechnung ist es so. Den Antrag kannst du allerdings nur Stellen wenn du nicht im Haushalt der Eltern wohnst.Dann wiederum bekommst du ja BAB. Wenn ja , dann bist du ja als Unterhaltspflichtiges Kind in der Steuererklärung deiner Eltern ;) Diese Wiederum sind ja Unterhaltspflichtig :)

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