Eintrag ins Leumundszeugnis - kann ich meinen Job verlieren?

6 Antworten

Ja, sowas wird eingetragen, weil es tatsächliche Verurteilungen waren. Und natürlich kannst Du dadurch den Job verlieren - wer will schon jemanden haben, der eine Vergangenheit als Dauer-Dieb hat?

NeZee 
Fragesteller
 29.10.2012, 00:54

obwohl ich noch nicht 18 war!

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imager761  29.10.2012, 06:28
@NeZee

Hörst du mit dem Klauen auf, nur weil du volljährig bist?

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Das Leumundszeignis nennt sich Führungszeugnis.

In dem normalen Führungszeugnis stehen nur Eintragungen von Geldstrafen ab 90 Tagessätzen oder Bewährungsstrafen. Bei einer Verurteilung wg. Diebstahls als Wiederholungstäter dürftest du dich in diesem Bereich bewegt haben.

Als normal Sterblicher hat man zwar keinen Zugriff auf deine Jugendstrafakte noch fliessen diese Strafen ins FZ ein.

Allerdings könnte dein AG, erführe er es, wenn du auf entsprechende Nachfragen hin oder in deinem Personalfragebogen diese doch mehrfachen (!) berufsrelevanten Straftaten und Verurteilungen verschwiegen hast, aus diesem Grund deinen Vertrag anfechten, da du erneut im Verkauf mit Geld zu tun hast.

Würdest du einem Ex-Dieb deine Brieftasche anvertrauen?

G imager761

Verkauf und Verurteilungen wegen Ladendiebstahl paßt ja nun gar nicht zusammen, dazu auch noch Bargelddiebstahl... Du wirst gar keinen Job so leicht bekommen, der irgendetwas mit Geld und Sachwerten zu tun hat.

NeZee 
Fragesteller
 29.10.2012, 00:56

für wie lange steht das drin?

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Lisajo  29.10.2012, 01:01
@NeZee

k.A., mein pol. Führungszeugnis ist leer bzw lupenrein ;-)

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NeZee 
Fragesteller
 29.10.2012, 01:11
@Lisajo

Obwohl ich noch nicht 18 war steh das schon drin...

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Lisajo  29.10.2012, 01:14
@NeZee

warum betonst Du immer wieder, daß Du noch nicht 18 J alt warst oder findest Du Klauen unter 18 ok ??

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NeZee 
Fragesteller
 29.10.2012, 01:31
@Lisajo

Nein...aber ich habe viel gefunden das wenn man noch nciht 18 war word es nicht eingetragen (österreich)...

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MsNefertari  29.10.2012, 07:19
@NeZee

Also wohnst du in Österreich? Diese Information ist nicht ganz unwichtig.

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NeZee 
Fragesteller
 29.10.2012, 17:41
@MsNefertari

Ja bitte entschuldige. Ich hätte das rein schreiben soll. :-\

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Wie hoch war denn die Strafe bei der zweiten Anzeige? Normalerweise werden Jugendstrafen und Strafen unter 90 Tagessätzen nur im Bundeszentralregister geführt, sie stehen aber nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Du kannst dir einfach ein Zeugnis ausstellen bzw. zuschicken lassen, dann siehst du ja ob was drin steht - und ob du es deinem Arbeitgeber vorlegen willst. vielleicht würde ich es ihm aber auch einfach nach ein paar Tagen mal erzählen - ich nehme an das wolltest du auch, falls du mal jemanden einstellst?! Und vor allem nehme ich an dass du auch niemals von deinen eigenen Mitarbeitern beklaut werden willst!!! Also entäusch deinen Chef nicht!

NeZee 
Fragesteller
 29.10.2012, 01:35

Also...ich weiß nur das ich den geldden besitzer zurück bezahlt habe und von mir wurde von die polizei finger abdrück und foto gemacht...

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Bei Jugendlichen ist das Führungszeugnis IMMER sauber, egal ob du im Knast gesessen hast oder nicht! Es werden auch nur Freiheitsstrafen eingetragen.