Wie hoch war denn die Strafe bei der zweiten Anzeige? Normalerweise werden Jugendstrafen und Strafen unter 90 Tagessätzen nur im Bundeszentralregister geführt, sie stehen aber nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Du kannst dir einfach ein Zeugnis ausstellen bzw. zuschicken lassen, dann siehst du ja ob was drin steht - und ob du es deinem Arbeitgeber vorlegen willst. vielleicht würde ich es ihm aber auch einfach nach ein paar Tagen mal erzählen - ich nehme an das wolltest du auch, falls du mal jemanden einstellst?! Und vor allem nehme ich an dass du auch niemals von deinen eigenen Mitarbeitern beklaut werden willst!!! Also entäusch deinen Chef nicht!

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