Einstweilige Verfügung bei Auto?

3 Antworten

Eine einstweilige Verfügung ist in der Situation völlig unrealistisch und würde dich deutlich mehr kosten als die geforderten 250€.

StefanErk 
Fragesteller
 14.03.2022, 14:16

Das mag sein, aber darf er überhaupt 250 Euro verlangen? Ist nicht auch der Anlasser Teil der Gewährleistung? So steht es ja auch im Kaufvertrag: 12 Monate auf Motor & Getriebe. Und wie schon gesagt, die 250 Euro habe ich nicht mal eben hier liegen... Als alleinerziehender muss ich jeden Euro zweimal umdrehen...

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Mit einer einstweiligen Verfügung kommst da nicht weit. Die wirst da auch nicht bekommen. Allerdings ist der Rückhalt des Wagens wegen 250€ nicht rechtens, da die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.

Den Anlasser zu wechseln hatte die Werkstatt keinerlei Recht. Denn das war weder bemängelt noch beauftragt. Und ohne vorherige Rücksprache dürfen die den auch nicht einfach wechseln.

Bedenklich ist allerdings die Situation an sich, wenn Du Dir 250€ nicht leisten kannst. Denn wenn tatsächlich mal etwas kaputt geht, was nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ist, hast ja ein ganz anderes Problem.

Du solltest tatsächlich zusehen, daß Du dieses Geld irgendwo bei Freunden, Bekannten... locker machst und unter Vorbehalt bezahlst. Denn wenn Du Dein Auto nicht zurück bekommst und der neue Job scheitert, werden die Probleme immer größer.

Höre auf deinen Anwalt und dir wird geholfen. Dafür bekommst du keine einstweilige Verfügung.

Du hast Gewährleistungsansprüche gegen deinen Händler. Mache sie schriftlich geltend und setzte angemessene Fristen. Was dein befreundeter Kfzler sagt ist da völlig unbedeutend.

Wo für will er denn jetzt die 250,- Euro ? Hast du einen Anlasser bemängelt oder die Reparatur beauftragt ?

StefanErk 
Fragesteller
 14.03.2022, 15:25

Ne, weder bemängelt noch in Auftrag gegeben. Laut seiner Aussage hätte ich den Anlasser kaputt gemacht nachdem ich den Wagen zu oft gestartet habe als der Tank leer war. Das Problem mit Klage ist, es dauert einfach viel zu lange und ich brauche den Wagen dringend für einen neuen Job. Einen anderen Wagen kann ich mir nicht leisten. Im Übrigen hat er mir auch nichts zu dem geplanten Wechsel des Anlasser mitgeteilt, ich habe Ihn dann schriftlich aufgefordert den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen...

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