Einschreiben bei Post abholen vorher Namen lesen?

3 Antworten

Im Prinzip können Empfänger, Ehegatten, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte die Annahme eines Einschreibens verweigern. Lediglich Ersatzempfänger sind dazu nicht berechtigt. Trotz einer Annahmeverweigerung kann ein Schreiben aber als zugestellt gelten. Es schützt also unter Umständen nicht vor rechtlichen Konsequenzen, wenn man ein Einschreiben nicht annimmt.

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/08312/

Kann man bei der Post sich erst den Absender ansehen und dann entscheiden ob man es annimmt oder nicht?

Kann man.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja klar. Kannst immer Annahme verweigern...