Einmal ausgemustert immer ausgemustert?
Hallo,
bevor die Wehrpflicht 2011 ausgesetzt wurde, hatte ein Bekannter sich gegen den Wehrdienst entschieden und wurde auch aufgrund gesundheitlicher Verfassung ausgemustert. Müsste man dann nach 17 Jahren einen neuen Antrag stellen, dass man den Wehrdienst ablehnt oder ist man, wenn man einmal ausgemustert wurde, immer ausgemustert?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Also erstmal: die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Ich hab auch noch nichts davon gehört, dass sie wieder aktiv werden soll. Warum sollte er jetzt doch herangezogen werden, wenn er bereits ausgemustert wurde?
Als die Wehrpflicht noch aktiv war, da war die Grenze in der Regel bis ca. 23. Wenn dein Bekannter gemustert wurde, dann war er damals mindestens 18, also wäre er heute mindestens 35. Warum sollte die Bundeswehr einen Mann in dem Alter noch einziehen, solange der Verteidigungsfall nicht eintritt?
Und vor allem: damals war er gesundheitlich nicht fit genug - hat sich seine Gesundheit seit damals so stark verbessert? Wohl eher nicht, oder?
Hey! Danke für die schnelle Antwort!
Wäre auch nur für den Fall, wenn ein Verteidigungsfall eintritt. Dann kommen ja sehr wahrscheinlich alle Männer bis 59 Jahren in Frage? Da die Musterung dann schon Jahre her ist, kann es ja sein, dass man eine neue Musterung ablegen muss, oder?
Die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft, könnte jederzeit o.W. wieder eingesetzt werden.
Nach 17 Jahren?
Dass die besagte Person noch mal in die engere Auswahl bei der Bundeswehr kommt, ist wohl nicht zu erwarten.
Unabhängig davon kann auch in der Gegenwart ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt werden.
Da hatte ich mich falsch ausgedrückt, ich meinte eigentlich „ausgesetzt“.
Macht es dann Sinn, einen neuen Antrag zu stellen oder zählt hier einmal ausgemustert, immer ausgemustert?