Eine Frage zu Ramadan?

5 Antworten

Was macht das Fasten ungültig?

Genau wie jeder andere Akt der Anbetung unterliegt auch das Fasten bestimmten Regeln. Alles, was das Fasten ungültig macht, lässt sich zweiKategorien zuordnen: einer, die ein Nachfasten erfordert, und einer,

die ein Sühnefasten erfordert.

1. Was erfordert ein Nachfasten?

• Das Schlucken von Dingen, die Menschen normalerweise nicht essen,
z.B. Steinchen, Erde, ungekochten Reis, Teig, Mehl usw. Wer sein Fasten
mit einer dieser Substanzen bricht, fastet einen Tag nach.

• Das Essen von unreifen Walnüssen oder von Mandeln, Haselnüssen und Erdnüssen mit Schale;

• jede Substanz, die durch den Enddarm in den Körper gelangt;

• die Inhalation eines Medikaments durch die Nase;

• das Tröpfeln von Öl ins Ohr;

• ein Getränk oder eine Medizin, die durch die Kehle oder die Nase rinnt;

• die Aufnahme einer Substanz, die auf einen Schnitt oder eine Wunde auf Kopf oder Bauch aufgetragen wird;

• das unabsichtliche Schlucken von Regenwasser, Schnee oder Hagelkörnern;

• das unabsichtliche Schlucken von Wasser, das für die Wudu’-Waschung benutzt wurde;

• das bewusste Inhalieren von Rauch. Handelt es sich dabei um
Zigarettenrauch, erfordert es einen Nachholtag sowie ein zweimonatiges
Sühnefasten.

• Wenn eine Frau vergewaltigt oder vom Mann zum Geschlechtsverkehr gezwungen wurde, muss sie nachfasten, und der Mann Kaffara leisten. Kam der Akt jedoch durch Einschüchterung zu Stande, muss auch die Frau sühnefasten.

• Bekommt der Fastende im Schlaf Wasser eingeflößt, muss er einen Tag nachfasten.

• Isst oder trinkt der Fastende aus Versehen etwas, weil er vergessen
hat, dass er fastet, macht das sein Fasten nicht ungültig, wenn er
sofort damit aufhört. Trinkt oder isst er dann jedoch weiter, weil er
glaubt, sein Fasten sei sowieso nun ungültig, macht das sein Fasten
tatsächlich ungültig.

• Das Entfernen und anschließende Schlucken von essbaren
Speiserückständen zwischen den Zähnen, die größer als eine Kichererbse
sind;

• freiwilliges Erbrechen; das unfreiwillige Erbrechen einer Mund voll;
ein Erbrechen von weniger als dieser Menge und Erbrochenes, was wieder
in den Magen zurückfließt, machen das Fasten nicht ungültig.

• Die verspätete Einnahme des Frühmahls in dem Glauben, es sei noch nicht zu spät;

• die verfrühte Einnahme des Iftar-Mahls in dem Glauben, die Zeit des Fastenbrechens sei bereits gekommen;

• das bewusste oder unbewusste Brechen eines freiwilligen Fastens;

• der Orgasmus von Mann oder Frau infolge von Küssen, Berührungen oder Streicheln;

• das Essen oder Trinken am Tage im Ramadan, wenn man vorher nicht die
Absicht zu fasten gefasst hat. (Dies erfordert kein Sühnefasten, wie man
vielleicht annehmen würde. Denn das Sühnefasten bestraft nicht die
Nichtbefolgung des Fastens, sondern die Verletzung einer Anbetung, mit
der bereits begonnen wurde. Abgesehen davon ist die Vernachlässigung des
Fastens eine schwere Sünde, die bereut werden muss.)

• Das Schlucken des Speichels oder eines Bissens Nahrung, der von
jemand anderem gekaut wurde, oder das Kauen eines Bissens Nahrung, den
man dann aus dem Mund nimmt, erfordert einen Nachholtag. Das Schlucken
von Speichel eines geliebten Menschen verlangt jedoch Sühnefasten, denn
es spendet Vergnügen.

• Das Tröpfeln von Flüssigkeit auf die Geschlechtsteile; die Fastenden
sollten also darauf achten, dass nach dem Urinieren kein Urin auf die
Geschlechtsteile gelangt.

• Masturbation;

• das Schlucken von mit Speichelflüssigkeit vermischtem Blut, das man deutlich schmeckt.

2. Was erfordert einen Nachholtag und Sühnefasten?

Folgende bewusst ausgeführten Handlungen erfordern sowohl einen Nachholtag als auch Sühnefasten:

• Geschlechtsverkehr;

• Essen, Trinken, Medizineinnahme;

• bewusstes Schlucken von Regenwasser, Schnee oder Hagelkörnern;

• Rauchen, Tabakschnupfen oder das Inhalieren von berauschendem Rauch;

• das Schlucken winziger Gegenstände wie Sesam- oder Weizenkömer, die
zwischen den Zähnen kleben, macht das Fasten nicht ungültig. Steckt man
sich diese jedoch selbst in den Mund, erfordert das Sühnefasten. Das
Kauen solcher Dinge ist zwar tadelnswert, macht das Fasten aber nur dann
ungültig, wenn der Geschmack die Kehle erreicht. Nimmt man einen
winzigen Speiserückstand (kleiner als eine Kichererbse) aus dem Mund,
steckt ihn dann wieder herein und schluckt ihn anschließend, macht das
das Fasten ungültig. Es erfordert aber nur einen Tag Nachfasten.

• Das Schlucken von Speichel eines geliebten Menschen verlangt Sühnefasten, denn es spendet Vergnügen. quelle: http://islamaufdeutsch.de/gottesdienste-ibadat/fasten-saum/215-was-macht-das-fasten-ungueltig

Die einzigen Dinge, die dein Fasten nichtig machen sind: Essen oder Trinken, Spritzen bekommen, Zahnpasta verschlucken, Kaugummi kauen. Sachen wie mastubieren machen dein Fasten nicht nichtig, sondern unwertvoller. Aber man muss schon gestört sein, wenn man beim Fasten masturbiert :D

RipeClown  03.06.2016, 00:50

Stimmt nicht. Masturbieren / Samenerguss / Geschlechtsverkehr bricht das Fasten. Darüber sind sich alle Rechtsschulen einig.

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uAslan1905  03.06.2016, 03:02

Geschlechtsverkehr bricht das fasten eig aber Masturbieren/ Samenerguss nicht es macht's wirklich nur unwertvoller 😌 also man muss dann nachfasten.

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Zähne putzen, Kaugummi kauen, make up (lippenstift),  Medikamente, Augen - Nasen -  Ohr Tropfen,  Blut Abgabe oder wenn durch eine Spritze etwas in dein Blut gelangt,nach safur (also letzte morgen Mahlzeit)  weiter zu essen. , bei Frauen bei der Periode müssen sie aufhören usw  

Achte darauf kein Kontakt zum anderen Geschlecht zu haben sogar keine kleine Umarmung oder sowas  

BMTHorizot 
Fragesteller
 03.06.2016, 00:12

stimmt das denn mit dem beleidigen ?

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Gameover153  03.06.2016, 00:17
@BMTHorizot

Fasten ist ja da um sein Bedürfniss zu stillen bzw unter Kontrolle zu bringen (auch seine zunge zu beherrschen) und da sollte man achten das man keine beleidigt oder ähnliches aber soweit ich weiß nein es wird nicht gebrochen 

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xErenx7  03.06.2016, 00:28

Gameover tut mir leid aber die Hälfte von dem was du gesagt hast stimmt nicht

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uAslan1905  03.06.2016, 02:52

Lippenstift darf man benutzten solange es ohne Geschmack ist!

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Rauchen z.B. Sex gehört auch dazu soweit ich weiß.

Man sollte sich bemühen nicht zu beleidigen , wenn es ausversehen passiert bittest du um Vergebung und fastest Inshalla weiter :)