Einbauschrank streichen/herrichten?

1 Antwort

Natürlich darfst Du den streichen, herrichten, eine Tür oder einen Vorhang mit Gardinenleiste anbringen, den Boden belegen mit Teppich, PVC, Dielen. Alles ist generell eine Verbesserung und Verbesserungen (fällt übrigens unter "Schönheitskorrektur"), die die Bausubstanz nicht beeinträchtigen, werden sogar vom Vermieter sehr gerne gesehen.