Ein Schweizer Polizist hat mir gesagt: Wenn die Frau Schwanger ist und sie merkt dass, das Kind bald rauskommt. Dann darf man im Notfall durch die Rote Ampel…?

4 Antworten

Der rechtfertigende Notstand wäre die einzige Möglichkeit, den ich mir denken könnte. ABER:

Eine Geburt kündigt sich in der Regel frühzeitig an, und dann setzt man sich nicht mehr mit der Gebärenden in ein Auto, sondern bestellt den Notarzt und den Krankentransport. Genau das könnte man dir nämlich vorhalten, und dir somit den
§ 34 StGB als Rechtfertigungsgrund versagen.

Ja, das ist so.

Strafgesetzbuch (StGB)§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Naja durch die Ampel ist wohl nicht so ratsam. Das macht eine Menge schaden. Ich Deutschland ist auch sowas keine Grund im bei einer roten Ampel eine Kreuzung zu befahren.

ja das ist möglich muss aber nachweisbar sein und bei unfall bleibt man schuldig