Eigene Wohnung mit 18 ,wie bekomme ich eine?

11 Antworten

Wenn die Zustände für dich zu Hause unerträglich sind,kannst du mit dem Jugendamt sprechen.Die helfen dir dann.Sie helfen allerdings nicht,wenn es sich um den normalen Alltagskram handelt,den alle Eltern mit ihren Kindern haben;-)

jockl  22.12.2011, 21:40

Was ist unerträglich, bitte definierte das in der Antwort.

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Walter1967  22.12.2011, 21:58
@jockl

Unerträglich für 18 jährige? Allein schon die Anwesenheit der Eltern! Aber das fällt dann unter "Alltagskram"!

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Det1965  22.12.2011, 22:02

Für 18jährige ist das Jugendamt nicht mehr zuständig!

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Bis 25 muss man nicht bei den Eltern wohnen sondern die Unterhaltspflicht (im Not-und Bedarfsfall) endet erst mit 25

wenn du früher ausziehen möchtest, dann kannst du das ohne Erlaubnis mit 18. Allerdings solltest du dann auch wissen, dass du eigentlich für dich finanziell verantwortlich sein wirst - denn unterstützen können die Eltern dich nur, wenn sie wirklich die finanziellen Mittel dazu haben. Also, 1 Zimmer mit gebrauchten Möbeln und sparen, dann geht es auch in der Ausbildung.

Du musst überhaupt nicht bis 25 bei Deinen Eltern bleiben. Das ist ja nur bei Hartz IV, eine Vorschrift.

Such Dir einen Job, verdiene Dein eigenes Geld. Meine Steuergelder werden woanders dringender gebraucht. Spare ein paar Monate. Dann klappts auch mit einer eigenen Wohnung.

Das ist eigentlich die normale Vorgehensweise, und so machen es eigentlich auch die meisten. ;-)

Viel Erfolg bei der Jobsuche!

Du kannst dir doch jederzeit selbst eine Wohnung suchen. Wenn dein Ausbildungsgehalt und das Kindergeld nicht reichen, um die Miete zu bezahlen, kannst du Förderungen wie Ausbildungsbafög beantragen. Wenn deine Eltern nicht bereit sind, dir das Geld auszuzahlen, das dir zusteht, ist die einzige Möglichkeit, es einzuklagen. Natürlich möchte man solchen Familienstreit gerne vermeiden, aber manchmal ist das die einzige Lösung.

jockl  22.12.2011, 21:41

Hallo hallo, so einfach geht das mit dem Einklagen nicht !!!!

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Nur wenn man zuhause nicht klar kommt, was ja beiderseits begründet sein, ergibt sich daraus noch kein Anspruch an die Allgemeinheit, vor der ein selbstständiges Wohnen finanziert zu bekommen. Da wrd man sich schon mit den Eltern einigen müssen. Denn diese können, sofern diese zuhause Unterkunft und Verpflegung usw. vorhalten, müssen diese keine zusätzlichen Zahlungen wie z.B. Unterhalt usw. leisten.