Eigenbedarfskündigung oder erleichterte Kündigung §573a BGB? Suche Erfahrungsberichte?
Hallo,
wir sind Vermieter eines Zweifamilienhauses und wollen die aktuell vermietete Wohnung bald selbst nutzen. Wir haben uns bereits beim Anwalt beraten lassen und haben die Möglichkeit, die Wohnung auf Eigenbedarf mit 3 Monaten Kündigungsfrist zu kündigen oder aber die erleichterte Kündigung gem §573 a BGB mit 6 Monaten Kündigungsfrist zu nehmen.
Wie sind eure Erfahrungen mit der erleichterten Kündigung, hat man da als Vermieter bessere Chancen, die Mieter ohne Widerspruch rauszubekommen?
Danke schonmal für Eure Erfahrungsberichte.
1 Antwort
Erfahrung habe ich damit nicht.
Kündigung nach § 573a wäre aber, aus meiner Sicht, etwas einfacher, wenn auch länger.
Bei Eigenbedarf könnte der Mieter den Eigenbedarfsgrund genau prüfen bzw. prüfen lassen. Sollten da Zweifel aufkommen wäre die Kündigung u. U. unwirksam.
Bei Kündigung nach § 573a muß ja kein Grund angegeben. Ergo gibt es auch keinen zu prüfen.
Der Kündigung widersprechen kann der Mieter aber in beiden Fällen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Uns kam jetzt noch der Gedanke, wenn der Mieter sich auf einen Härtefall/Sozialklausel beruft und es worst case vor Gericht geht und wir aber keinen Grund angegeben haben (was bei §573a eben nicht nötig ist), was denken Sie, bekommt der Mieter dann eher recht?
Wir könnten ja trotzdem zB in die Kündigung schreiben, dass wir die Wohnung selbst nutzen möchten wegen Familienzuwachs oder?
Im Internet finde ich leider keine Infos zu so einem Fall..