Eigenbedarfskündigung oder erleichterte Kündigung §573a BGB? Suche Erfahrungsberichte?

1 Antwort

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Erfahrung habe ich damit nicht.

Kündigung nach § 573a wäre aber, aus meiner Sicht, etwas einfacher, wenn auch länger.

Bei Eigenbedarf könnte der Mieter den Eigenbedarfsgrund genau prüfen bzw. prüfen lassen. Sollten da Zweifel aufkommen wäre die Kündigung u. U. unwirksam.

Bei Kündigung nach § 573a muß ja kein Grund angegeben. Ergo gibt es auch keinen zu prüfen.

Der Kündigung widersprechen kann der Mieter aber in beiden Fällen.


Holly20 
Fragesteller
 24.05.2024, 09:15

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Uns kam jetzt noch der Gedanke, wenn der Mieter sich auf einen Härtefall/Sozialklausel beruft und es worst case vor Gericht geht und wir aber keinen Grund angegeben haben (was bei §573a eben nicht nötig ist), was denken Sie, bekommt der Mieter dann eher recht?

Wir könnten ja trotzdem zB in die Kündigung schreiben, dass wir die Wohnung selbst nutzen möchten wegen Familienzuwachs oder?

Im Internet finde ich leider keine Infos zu so einem Fall..

0