EheVertrag ungültig machen?
Eine Bekannte aus der Familie ist in der Heimat Libanon mit 15 verheiratet worden. sie ist jetzt aktuell 17 wohnt in Deutschland aber will nicht mehr mit ihm verheiratet sein. im Ehe Vertrag steht sie darf sich nicht scheiden lassen. Der Ehe Vertrag wurde von einem Imam im Libanon gemacht, der viel zu sagen hat. Laut islamischen Gesetz. Die Hochzeit war damals in einer Moschee im Libanon. Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag ungültig zu machen? Und sich scheiden zu lassen, auch hier in Deutschland ?
10 Antworten
Eine rechtlich in Deutschland anerkannte Ehe kann nach deutschem Familienrecht geschieden werden. Wenn man eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland scheiden lassen moechte, muss die Eheschließung im Ausland in Deutschland anerkannt worden sein und im Standesamt im Eheregister registriert. Zur Registrierung der Eheschließung in Deutschland benoetigt man die Heiratsurkunde von einem oeffentlich vereidigten Uebersetzer uebersetzt und per Apostille ueberbeglaubigt.
Islamische Ehevertraege haben im deutschen Recht keinerlei Relevanz, und eine vertraglich ausgeschlossene Scheidung duerfte in DE als sittenwidrig gelten.
Es zählt immer und ausschließlich nur die deutsche Gesetzlage, sofern sie nun hier wohnt und lebt.
D.h eine Ehevertrag mit irgendwelchen Klauseln, die ein Iman verfasst hat ist per se in Deutschland nichtig und ungültig.
Das Deutsche Recht kommt immer vor Gott oder Allah selbst! Das sind nur Hobbiestatisten.
Darüber hinaus sollte sie überhaupt prüfen lassen, ob die Ehe an sich nach deutschen Recht gültig ist.
Scheiden lassen (falls die Ehe gültig ist) kann sie sich sowieso einseitig. Hierzu benötigt es weder die Zustimmung der Familie, noch des Ehemanns.
Das eine Ehevertrag pauschal ungültig ist, habe ich auch nicht geschrieben. Es geht hier um einen Ehevertrag mit Klauseln wie ' sie darf sich nicht scheiden lassen.'
Das ist nichtig bei unserer Rechtslage. Egal, wer da unterschreibt.
Mit dem letzten Abschnitt liegst du leider nicht richtig. Und was hier gar nicht anerkannt wird, kann hier auch nicht geschieden werden. Sollte auch dir einleuchten...
Doch man kann sich einseitig scheiden lassen. Dann verlängert sich das Trennungsjahr auf drei Jahre. Ihre Ehe ist hier aber nicht gültig.
Aber es ist auch nicht gültig hier. Hier gilt sie als unverheiratet.
Was sind das für Imame, die 15 jährige verheiraten und Scheidung vertraglich ausschliessen?
Da bestätigt sich wieder, der Islam gemacht von Männern für Männer.
Arme Muslimas.
In Deutschland gelten die deutschen Gesetze. Zudem dürfen Frauen auch aus islamischer Sicht nicht zur Heirat gezwungen werden und haben auch die Möglichkeit, sich scheiden zu lassen - wenn auch nicht so einfach wie Männer:
5138 - ... Ḫansā’ Bint Ḫidām Al-Ansāryya653 berichtete, dass sie als Ṯayyib654 von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, und er machte ihre Heirat rückgängig.
Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 368)
Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen.
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermittler berufen wurden.
Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45
Alles Gute!
Hmm. Ich vermute, die Ehe ist in Deutschland gar nicht anerkannt, kann also auch nicht geschieden werden, da sie gar nicht existiert.
Die Frage ist, was passiert, wenn sie hier heiraten möchte und angibt, im Libanon verheiratet worden zu sein. Dann könnte es schwierig werden.
Wenn die Ehe in DE standesamtlich nicht anerkannt ist, gilt das Maedel in DE als ledig und kann jederzeit standesamtlich heiraten. Wie es bei einer erneuten islamischen Ehe aussieht - keine Ahnung.
Nein, ihre Ehe ist in Deutschland gar nicht gültig. Nach unserem Recht ist sie ledig.
Oft verlangen Standesämter Ehefähigkeitszeugnisse aus dem Ursprungsland, eben um zu erfahren, ob jemand dort schon verheiratet ist oder nicht. Und das wäre auch nur korrekt so.
Nein, ist kein Problem. Wenn sie hier standesamtlich heiratet, interessiert die islamische Hochzeit aus dem Libanon nicht.
Sie wird doch nicht nochmal islamisch heiraten wollen, nachdem ihr so übel mitgespielt wurde, von islamischen Geistlichen.
Aber natürlich, weil so ein Steinzeitlicher Vertrag in Deutschland absolut nichtssagend ist.
Scheidung einreichen und fertig.
Der Vertrag wurde aber im Libanon von einem Imam gemacht
Der ist auf dieser Grundlage ungültig weil die Scheidung mit Grund islamisch erlaubt ist
Das ändert aber nichts daran, dass hier in Deutschland ausschließlich deutsches Recht gilt.
Das stimmt so nicht ganz. Ausländische Eheverträge gelten in Deutschland auch, wobei ihrer wohl sittenwidrig wäre. Aber pauschal stimmt es nicht, dass Eheverträge, die ein Iman verfasst hat, ungültig sind.
Sie ist aber jünger als 15 verheiratet worden. Damit ist ihre Ehe hier sowieso keine.