Kleinanzeigen, ab wann wurde der mündliche Kaufvertrag geschlossen?
Guten Tag,
ab wann wird mündliche Kaufvertrag geschlossen?
mein Fall: Ich habe dem Verkäufer ein Angebot gemacht. Darin stand der Preis, wann ich es im zeitlichen Raum schaffe es abzuholen. Er hat zugestimmt. Wir haben noch ein wenig weitere Informationen über das Produkt ausgetauscht. Er meinte dann: „Ich werde es aber nicht reservieren, bekomme ich ein besseres Angebot ist es weg. Würde mich in dem fall dann aber melden.“ Ich habe mich am Abend vor der Abholung noch Mals gemeldet, ob die Abholung morgen steht. Er meinte „Ja, für ****€“. Ich bejahte seine Antwort. Am nächsten Tag kam leider nach mehreren Anfragen meinerseits keine Adresse von ihm. Irgendwann schrieb er „Das Produkt ist verkauft“
ich danke für eure Informationen schon mal im Voraus!
3 Antworten
Die Plattform heißt Kleinanzeigen, ganz ohne eBay.
Ich habe dem Verkäufer ein Angebot gemacht. Darin stand der Preis, wann ich es im zeitlichen Raum schaffe es abzuholen. Er hat zugestimmt.
In diesem Moment ist durch Dein Angebot und seine Annahme ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen.
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Durchsetzen musst Du den allerdings selbst, wenn es Dir den Aufwand wert ist.
Den Moment halte ich ich nicht für so eindeutig, da danach noch weiter gesprochen wurde.
Man muss es im gesamten Kontext sehen und kann nicht sagen: "Ha! In dem Moment hast du dich verplappert, Zack Kaufvertrag! Kannst es dir nicht mehr anders überlegen!"
Wäre nach dem von dir zitierten Abschnitt das Gespräch beendet gewesen oder hätte der Käufer sofort widersprechen mit "Moment mal, so war das nicht vereinbart. Ich hab ein Angebot gemacht, du hast es angenommen. An andere verkaufen ist nicht mehr." würde ich es anders sehen.
Aber es wurde sich weiter über das Produkt unterhalten, was den Eindruck beim Verkäufer erwecken kann, dass der Käufer sich noch nicht sicher ist und auch hat der Käufer den weiteren Schilderungen des Verkäufers nicht widersprochen, was zumindest darauf hindeutet, dass auch der Käufer noch nicht der Ansicht war einen Vertrag geschlossen zu haben.
Und letztendlich kommt es auf die genaue Wortwahl an. Hatte der Käufer sein Angebot so vorgelegt "Wärst du mit X€ und Abholung morgen früh einverstanden." und der Verkäufer sagt ja, ist nicht eindeutig ein Kaufvertrag zustande gekommen. Vielmehr hätte sich der Kunde nur informiert, ob eine Einigung im Bereich des möglichen liegt, aber noch kein klares Bekenntnis getätigt, es wirklich kaufen zu wollen.
Entweder ebay oder Kleinanzeigen! Es ist halt weg, fertig. Du hast keinen Verlust. Du wirst wieder was finden. Solche Erfahrungen machen viele.
Vergiss es einfach. Der hat das Teil jemand anderen verkauft oder will es nun doch nicht verkaufen. Egal. Hak`s ab.