Ebay Kleinanzeigen Verkäufer droht mit Anwalt?

LuciusArtorius  11.04.2023, 19:45
kann ich einfach sagen dass ich noch nicht 18 bin und somit nicht voll Geschäftsfähig dann muss er mir doch eigentlich das Geld zurückzahlen oder?

Bist du denn noch nicht 18?

1019weh 
Beitragsersteller
 11.04.2023, 19:47

17

kugel  11.04.2023, 19:46

Welchen Artikel hast du gekauft?

1019weh 
Beitragsersteller
 11.04.2023, 19:46

Spielautomat - Sammlerstücke

miezepussi  11.04.2023, 20:00

Es wäre möglich, dass solche Geräte an unter 18 jährige gar nicht verkauft werden dürfen - du darfst schließlich auch nicht in Spielhallen. ... Das weiß ich aber nicht.

1019weh 
Beitragsersteller
 11.04.2023, 20:06

doch darf man denn ausgemusterte gelten als Sammlerstücke wie gerade angegeben

2 Antworten

Du bist einen Kaufvertrag eingegangen. Da kommst du nicht "einfach so" raus. Das Problem mit dem fehlenden Fahrer, ist DEIN Problem. Kannst du nicht mit Bus/Bahn fahren? Oder mit dem Fahrrad?

Solltest du unter 18 sein, ist das Rechtsgeschäft, je nach Höhe des Verkaufspreises, schwebend unwirksam. (Stichwort Taschengeldparagraph.) Dein Alter wirst du aber wohl schon nachweisen müssen, wenn du jünger bist.


1019weh 
Beitragsersteller
 11.04.2023, 19:48

Ich bin jünger aber beim Kaufpreis handelt es sich um knapp 1000€

Wenn du nicht Volljährig bist, ist der Kaufvertrag mit dir schwebend unwirksam, und deine Eltern müssten dem Kauf, vor allem auch angesichts des Kaufpreises zustimmen.

Insofern können deine Eltern den Kauf Rückgängig machen.