Ebay - kann ein Käufer noch bewerten nachdem der Fall automatisch geschlossen wurde?
Hallo, habe eine verzwickte Situation:
Habe am 24. April Ware verkauft und habe sie am 26. April versendet (mit PostBrief)
Am 27.April machte Verkäuer einen Fall auf das die Ware noch nicht angekommen ist. Habe ihm geantwortet und geschrieben das sie am 26. bereits versendet wurde.
Jetzt ist der Fall immer noch offen - aber es kam nie eine Rückmeldung vom Käufer . Gestern schrieb ich ihm das er bitte den Fall schließen soll, denn die Ware ist sicher angekommen weil er nicht mehr geschrieben hat.
Heute früh kam die Antwort das die Ware immer noch nicht da sei und er den fall nicht schließt- frage ich mich warum er dann solange wartet und sich nicht meldet. Klingt für mich etwas komisch.... wer antwortet denn nach Nichterhalt der Ware nicht?
Normalerweise wird dann doch am 27. Mai der Fall automatisch geschlossen, oder?
Kann der Käufer dann hinterher trotzdem noch eine negative Bewertung oder Bewertung allgemein abgeben? Habe ja alles richtig gemacht, ordentlich versendet etc - Käufer wollte unversichert - un d habe jetzt etwas Bedenken das ich unfaiererweise eine schlechte Bewertung bekomme.
Danke und LG im voraus
1 Antwort
Habe ja alles richtig gemacht, ordentlich versendet etc - Käufer wollte unversichert - un d habe jetzt etwas Bedenken das ich unfaiererweise eine schlechte Bewertung bekomme.
Das interessiert bei ebay nicht. ebay interessiert nur der Käuferschutz, der in diesem Falle wohl nicht zum Tragen kommt, da ich vermute, dass der Käufer per Überweisung gezahlt hat. Und den letzten Punkt bedenken viele Käufer nicht. Sie denken, dass ebay bei unversicherten Sendungen und Überweisung das Geld auch erstattet.
Du kannst den Käufer darauf hinweisen, dass du einen Postnachforschungsauftrag gestellt hast, das würde ich auch tun:
http://www.deutschepost.de/de/toolbar/suchergebnisse.html?_charset_=UTF-8&q=Nachforschungsauftrag
Bei manchem Käufer kommt dann auf einmal, plötzlich, die Ware an.
ls privater Verkäufer und mit nachweislichem Versand, z.B. durch einen Zeugen, bist Du aus der Haftung raus, da der unversicherte Versand dem Kaufvertrag entsprach: