E scooter ohne Zulassung.wo gilt keine Stvo?

3 Antworten

Wald- und Feldwege unterliegen zwar nicht der StVo, sie gelten meist als öffentliche Wege. Fahrzeuge ohne Straßenzulassung dürfen hier ebenfalls nicht genutzt werden. Du benötigst schon ein Privatgelände wo dies ausdrücklich erlaubt wird.

Du solltest hier außerdem erst recht nicht schneller Fahren nutzen. Zum einen musst du dein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle haben. Mit den kleinen Rädern bleibst du aber schnell an einer Wurzel hängen.
Außerdem begegnest du hier anderen Fußgängern. Überall dort wo mann sich den weg mit Fußgängern teilt, sollte man nicht schneller als 6 km/h unterwegs sein. Elektrorollstühlle sind daher in der Regel auf 6 km/h beschränkt und damit ist man auch schneller als die meisten Fußgänger. Man sollte sich hier der Wirkung auf den Fußgäner immer sehr bewusst sein, wenn man sie mit sollchen Geschwindigkeiten überraschend überholt.

Du darfst damit nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums fahren.

Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen alle Bereiche, die der Öffentlichkeit oder zumindest einer nicht näher bestimmten Personengruppe zugänglich sind und entsprechend genutzt werden.

Im Wald könntest du auf andere Personen treffen, somit öffenlicher Verkehrsraum.

Nee, vergiss es, das sind immernoch öffentliche Wege !!

Also fahren darfst Du damit NUR auf Privatgelände, alles Andere ist tabu.
(Auch z.B. ein Supermarkt-Parkplatz oder so!)