E-Scooter für 12-Jährigen gesucht?

Waldmensch70  17.08.2022, 11:40
Die Altersgrenze des § 3 eKFV darf hierbei mal außen vor bleiben

Und warum genau?

(Gesetze gelten nun einmal. Die müssen also auch in die Betrachtung einbezogen werden.)

Answer1234567 
Fragesteller
 17.08.2022, 11:42

Weil der Verstoß dagegen nach meiner bisherigen Einschätzung nicht ordnungswidrig ist. Versicherung ist i.d.T. ein eigenes Thema.

2 Antworten

Da gibt es keinen für einen 12 jährigen.

Der Weg zur Schule führt vermutlich über den öffentlichen Straßenraum. Damit darf er da nicht fahren. Das Fahrzeug wird nicht versichert bzw das stellt ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen da und im Falle eines Unfalls zahlt die Versicherung dann nicht.

Es gibt nicht ohne Grund die Altersbeschränkung im Gesetz.


Answer1234567 
Fragesteller
 17.08.2022, 11:43

Versicherung ist in der Tat ein relevantes Thema. Allerdings wird doch primär das Fahrzeug versichert, oder? Regressforderungen sind in der Höhe m. E. begrenzt.

Aber danke für den Input. Die ganze Sache ist nicht meine Idee, ich darf der Mist nur bestellen.

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Mungukun  17.08.2022, 11:57
@Answer1234567
Die ganze Sache ist nicht meine Idee

Dann würde ich denjenigen, der diese Idee hat, diese schleunigst ausreden.

Wenn man eine Haftpflicht für ein E-Scooter abschließt, obwohl man bereits weiß, dass der Fahrer gar nicht fahren darf und man den doch fahren lässt, könnte das auch als Versicherungsbetrug gesehen werden. Der tatsächliche Fahrer kann dann ja schlecht angegeben werden, wenn er zu jung ist. Spätestens das ist dann eine Straftat.

Da der Versicherungsnehmer min. 18 Jahre sein muss wird das auch verfolgt.

Der unter 14 Jahre hat nur keine Ordnungswidrigkeit für das Fahren zu befürchten, weil er nicht strafmündig ist. Nicht weil der Gesetzgeber das vergessen hat.

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Answer1234567 
Fragesteller
 17.08.2022, 12:10
@Mungukun

Einen Versicherungsbetrug sehe ich hier nicht. Der läge erst vor, wenn ich nach dem Schadensfall wahrheitswidrig vortäuschen würde, dass eine andere Person gefahren sei. Oder muss ich bei Abschluss der Versicherung Angaben zur Person des Fahrers machen? Habe mich bei der HUK gerade mal durch geklickt, demnach nicht.

Dann würde ich denjenigen, der diese Idee hat, diese schleunigst ausreden.

Tja, wenn das mal so einfach wäre... Nötige Einsichtsfähigkeit und so :)

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Answer1234567 
Fragesteller
 17.08.2022, 12:17
@Mungukun

Nur pauschal. Ich muss keinen Fahrer mit Namen und Geburtsdatum angeben. Die vorgenannte Frage habe ich wahrheitsgemäß mit "nein" beantwortet (12 Jahre ist nun mal objektiv jünger als 23 Jahre), ein Angebot wurde mir dennoch unterbreitet.

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Da geht nix, da 12 Jahre nicht 14 Jahre ist.

Lösung: Pedelec!

Kein Kennzeichen, keine Altersbeschränkung, ist normalerweise in der Privathaftpflicht mit drin, anstatt zu stehen kann man gemütlich drauf sitzen, 5 km/h schneller und gibt es auch faltbar.